Mit der 16. Allgemeinverfügung regelt die Stadt Weimar die Durchführung eines Modellprojekts zur Öffnung von Geschäften, Museen, Galerien und Gedenkstätten vom 29. bis 31. März 2021.
Unter folgenden Voraussetzungen können diese Einrichtungen öffnen:
Kunden bzw. Besucher sind verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Weitere Informationen zum dreitägigen Öffnungsmodell auf der Website der Stadt Weimar.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv