Mit der 20. Allgemeinverfügung setzt die Stadt Weimar die Vorgaben des Landes hinsichtlich 2G- und 3G-Regeln in bestimmten Bereichen um.
Wesentliche Punkte der Allgemeinverfügung:
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 24. November 2021, dann ist eine Regelung durch eine neue Landesverordnung vorgesehen.
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