Die Thüringer Landesregierung hat eine neue Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Diese enthält insbesondere neue Zugangsregelungen mit 2G- (geimpft, genesen) oder 3G-Modellen (geimpft, genesen, getestet) für Veranstaltungen, Gastronomie, Einzelhandel, bestimmte Dienstleistungen, und Freizeitangebote sowie besondere Beschränkungen für nicht-geimpfte oder nicht-genesene Personen.
Für die Hochschulen gilt weiterhin das 3G-Modell.
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