Liebe Studierende, liebe Mitarbeitende,
vor nun vier Wochen sind wir in die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/2021 gestartet. Mit dieser E-Mail möchten wir Ihnen eine Zwischenbilanz geben sowie einen Ausblick für die kommenden Wochen. Zuallererst können wir das positive Resümee ziehen, dass unsere Bemühungen, Präsenzveranstaltungen auch während der Pandemiezeit gut und sicher durchzuführen, Früchte tragen. Bis heute ist kein einziger Fall bekannt, bei dem die Übertragung des Coronavirus innerhalb der Universität stattgefunden hat. Vielmehr konnten Infektionen, die an anderer Stelle geschehen sind, aufgrund der hervorragend funktionierenden Meldeketten und der Kontaktnachverfolgung wirksam unterbrochen werden.
Ihre Bereitschaft, die Hygienebestimmungen auf dem Campus zu beachten und einzuhalten, hilft dabei sehr. Für diese Unterstützung, Ihren Gemeinschaftssinn und Ihre Solidarität möchten wir uns an dieser Stelle aufrichtig bedanken. Gleichzeitig wäre all das ohne die vielen an der Vorbereitung und Begleitung von Lehrveranstaltungen Beteiligten nicht möglich gewesen – hier sind die Lehrenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie die studentischen Assistentinnen und Assistenten zu nennen, die für die Beschaffung und Verteilung von Hygieneartikeln und der technischen Unterstützung maßgeblich zu dem Erreichten beigetragen haben.
Anteilige Präsenzlehre bis 18. Dezember 2020 / Digitale Lehrphase vom 4. bis 15. Januar 2021
Die Infektionslage in Deutschland ist – wenngleich mit regionalen Unterschieden – nach wie vor ernst. In dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie vom 25. November 2020 wird deshalb vorgeschlagen, dass Universitäten grundsätzlich (unter Ausnahme der praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitte) auf digitale Lehre umstellen. Anfang der Woche hat dazu auch eine Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium TMWWDG stattgefunden: Die Thüringer Verordnung vom 29. November 2020 hat diese Regelung nicht übernommen und eröffnet damit für die Thüringer Hochschulen Gestaltungsspielräume.
Das Präsidium der Bauhaus-Universität Weimar hat deshalb, unter Bewertung der Infektionslage in der Stadt Weimar und unter Berücksichtigung des bisherigen Verlaufs der Pandemie an der Universität, entschieden, an der bisherigen Praxis für den Lehrbetrieb mit Präsenz- und digitalen Anteilen bis einschließlich 18. Dezember 2020 festzuhalten. Ungeachtet dessen können alle Lehrenden, wie bisher auch, selbst entscheiden, dort, wo es möglich ist, auf digitale Lehre umzustellen. Zugleich dient diese Phase zur Vorbereitung der digitalen Lehre für die ersten beiden Januarwochen: Ab dem 4. Januar 2021 soll der Lehrbetrieb zwei Wochen lang digital stattfinden.
Ausgenommen sind hiervon Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte in Arbeitsräumen sowie Abschlussarbeiten und Prüfungen, die ohne Präsenz nicht durchgeführt werden können. Lehrende bitten wir, Studierende ab Ende nächster Woche über konkrete Regelungen für ihre Lehrveranstaltungen zu informieren.
Homeoffice und Präsenzregelungen für den Arbeitsplatz
Um Beschäftigten vor den Weihnachtsfeiertagen eine freiwillige Selbstisolierung zu ermöglichen, kann abweichend von der bisher gültigen Festlegung vom 21. bis zum 23. Dezember 2020 sowie vom 4. bis 8. Januar 2021 im Einvernehmen zwischen Führungskräften und Beschäftigten überall dort Homeoffice vereinbart werden, wo es möglich ist. Wir freuen uns, dass Bereiche wie die Werkstätten und Labore in den Fakultäten, die PC-Pools und auch die Universitätsbibliothek ihre Services an diesen Tagen trotzdem in bewährter Weise anbieten. Bitte beachten Sie, dass die Universitätsbibliothek am 23. Dezember 2020 für den Benutzungsbetrieb geschlossen bleibt.
Die Arbeitszeit im Homeoffice ist zu dokumentieren und wird entsprechend angerechnet. Die Verabredung zur Arbeit im Homeoffice ist direkt zwischen der/dem Vorgesetzten und dem/der Beschäftigten zu treffen und schriftlich (ggf. per E-Mail) festzuhalten.
Erinnerung an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum Abstandhalten
Zudem möchten wir alle dringend erinnern, dass überall die erforderlichen Abstände von 1,50 Metern einzuhalten sind und auf allen Verkehrswegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Nur durch eine Maske und indem Sie den Abstand von 1,50 Meter zu Ihren Mitstudierenden bzw. zu Ihren Kolleginnen und Kollegen wahren, können Sie sich und andere vor einer SARS-CoV-2-Infektion schützen. Gemeinsame Tätigkeiten, bei denen der Abstand nicht eingehalten werden kann und die länger als 15 Minuten andauern, sind unbedingt zu vermeiden. Bitte denken Sie auch daran, Ihren Arbeitsraum bzw. Ihr Büro regelmäßig zu lüften (alle 20 Minuten eine 3- bis 5-minütige Stoßlüftung). Mehrfachbelegungen von Büros sind zu vermeiden und durch versetzte Arbeitszeiten zu ersetzen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer fortlaufend aktualisierten Corona-Themen-Seite: www.uni-weimar.de/coronavirus
Die Bauhaus-Universität Weimar ist ein Ort der Begegnung und des persönlichen Austauschs – daran möchten wir in Pandemiezeiten festhalten, wenn auch eingeschränkt. Wir setzen alles daran, mit Ihnen gemeinsam das Wintersemester so gut fortzuführen, wie es begonnen hat. Wir sind sehr zuversichtlich, dass dies mit unserer aller Anstrengung gelingen kann.
Wir freuen uns, dass wir gemeinsam an diesem Ziel arbeiten. Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit!
Für das Präsidium
Winfried Speitkamp
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