Aufgrund des anhaltend hohen Coronavirus-Infektionsgeschehens und der mit der Warnstufe 3 verbundenen Landesregelungen erlässt die Stadt Weimar eine neue Allgemeinverfügung.
Danach sind für Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, negative Coronaviurs-Testergebnisse (PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest vor Ort) bei der Inanspruchnahme von Gaststätten, beim Zugang zur Ausübung von Sport sowie bei touristischen Übernachtungsangeboten erforderlich.
Öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nach dem 2G- oder 3G-Plus-Modell durchzuführen. Beim 2G-Modell dürfen lediglich geimpfte und genesene Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Beim 3G-Plus-Modell wird dies um Personen, die ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorweisen können, erweitert. Bei Kindern unter 18 Jahren reicht ein Antigenschnelltest bzw. ein vor Ort durchgeführter Selbsttest aus.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 24. November 2021.
» Pressemitteilung der Stadt Weimar
» Allgemeinverfügung als PDF
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