Die Stadt Weimar hat am Montag, 7. Februar 2022, eine neue Allgemeinverfügung erlassen mit der einige Lockerungen der Corona-Maßnahmen umgesetzt werden. Die Lockerungen werden möglich, da Weimar sich aktuell in der »Warnstufe 2« des Landes Thüringen befindet.
Unter anderem können einige Einrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, Saunen und Fitnessstudios unter der 2G-Regel wieder öffnen. Andere Bereichen, wo zuvor 2G galt, (z.B. Museen, touristische Übernachtungen, etc.) sind nun auch wieder mit negativem Test zugänglich (3G). Zudem wurden die erlaubten Personenzahlen für private Zusammentreffen angepasst sowie die Vorgaben für Veranstaltungen.
Alle Regelungen finden Sie in der Mitteilung der Stadt Weimar sowie der Allgemeinverfügung.
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