Die Überbrückungshilfe für Studierende, die pandemiebedingt in einer finanziellen Notlage sind, wird im gesamten Sommersemester 2021 weiter fortgesetzt. Dies vereinbarte das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem Deutschen Studentenwerk. Damit kann bis einschließlich September monatlich ein Antrag auf den Zuschuss von bis zu 500 Euro gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt sind. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.
Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierendenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden. Eine Beantragung ist monatlich möglich unter www.überbrückungshilfe-studierende.de.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des BMBF
FAQ des BMBF zur Überbrückungshilfe
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