Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in eine akute finanzielle Notlage geraten und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, können ab Dienstag, 16. Juni 2020, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 500 Euro für die Monate Juni, Juli und August beantragen.
Der Antrag wird über die Website www.überbrückungshilfe-studierende.de eingereicht und automatisch an das zuständige Studierendenwerk weitergeleitet. Ab dem 25. Juni 2020 werden die Anträge bearbeitet und ausgezahlt.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Deutschen Studentenwerks.
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