Für die aus den Notfällen abzuleitenden organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen ist das Sicherheitsunternehmen laut Dienstanweisung verantwortlich. Wird die Universität über mehrere Tage geschlossen (Feiertage), so wird durch Festlegung des Leiters Servicezentrum Liegenschaften zusätzlich ein Bereitschaftsdienst der Universität eingesetzt. Das Sicherheitsunternehmen legt fest, ob bei Vorliegen eines Notfalls der Bereitschaftsdienst in Anspruch genommen wird. Auf Festlegung durch die Universitätsleitung haben sich neben dem Bereitschaftsdienst Personen aus folgendem Personenkreis als Angehörige der Universitätsleitung in Bereitschaft zu halten:
Die Information an den Angehörigen der Universitätsleitung bzw. das Hinzuziehen desselben wird durch den Bereitschaftsdienst veranlasst.
Bei Eintreten bzw. Bekanntwerden eines Notfalles sind die technischen und organisatorischen Sofortmaßnahmen durch das Sicherheitsunternehmen, wenn notwendig durch Hinzuziehung des Bereitschaftsdienstes, zu ergreifen. Sind darüber hinaus noch weitere Maßnahmen erforderlich, die aber terminlich nicht die Priorität von Sofortmaßnahmen haben und/oder erst nach Überwindung des Notfalles und bei Wiederanlauf zu treffen sind, kann bei Bedarf durch den Bereitschaftsdienst das/die Mitglied/er der Universitätsleitung hinzugezogen werden. Gemeinsam werden weitere organisatorische und technische Maßnahmen (z. B. Evakuierung von Sachwerten, Schadensfeststellung, Hinzuziehen weiterer Personen) festgelegt.
Die generelle vertraglich gesicherte Verantwortung des Sicherheitsunternehmens für die organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen wird durch das Hinzuziehen des Bereitschaftsdienstes und des/der Mitgliedes/er der Universitätsleitung nicht eingeschränkt. Entwickelt sich aus dem Notfall ein Katastrophenfall bzw. ereignet sich ein Katastrophenfall (ein Ereignis, das in außergewöhnlichem Umfang Personen- oder Sachschäden verursacht und dessen Folgen mit örtlichen Mitteln allein nicht begegnet werden können), so tritt unverzüglich im Dienstzimmer des Kanzlers die Einsatzleitung für die Gefahrenabwehr der Bauhaus-Universität Weimar (im Weiteren Einsatzleitung genannt) zusammen.
Funktion in der Einsatzleitung | Funktion in der Universität | ||
---|---|---|---|
1. Einsatzleiter | Kanzler/Stellvertreter des Kanzlers | ||
2. Stellvertreter | Leiter Servicezentrum Sicherheitsmanagement | ||
3. Technischer Leiter | Leiter Servicezentrum Liegenschaften (SL); Stellvertretender Leiter SL |
Telefon dienstlich/privat - siehe Notfallblatt
Das Dienstzimmer des Kanzlers ist die Leitstelle der Einsatzleitung; es liegen dort aus:
Der Notfall Hochwasser betrifft gegenwärtig nur das Objekt Belvederer Allee 25. Zum Schutz des Objektes sind folgende Maßnahmen festgelegt:
Einsatzleitung:
Für die Anordnung der Räumung oder Evakuierung eines Gebäudes ist die Einsatzleitung für Gefahrenabwehr der Bauhaus-Universität Weimar zuständig. Anwesende Vertreter der Feuerwehr und/oder der Polizei werden zur Entscheidung über die Notwendigkeit der Räumungs- oder Evakuierungsanordnung beigezogen. Sind Menschen in Gefahr und es besteht die Möglichkeit der Beiziehung nicht, entscheidet die Einsatzleitung in eigener Verantwortung.
Helfer für die Einsatzleitung:
Als Helfer der Einsatzleitung sind vorrangig eingesetzt:
Weitere Helfer können je nach vorgefundener Situation durch die Einsatzleitung eingesetzt werden.
Räumungsalarmierung:
Die Räumungsalarmierung erfolgt durch Notfallmeldeanlagen an alle Nutzer innerhalb eines Gebäudes oder durch das Sicherheitsunternehmen an die Bereichsleiter und an den/die Hausmeister des betreffenden Gebäudes. Die Räumungsaufforderung in den Stockwerken geschieht durch Zuruf der Beschäftigten selbst. Zur Lenkung des Personenstromes können die Helfer der Einsatzleitung im Bedarfsfall Handmegaphone einsetzten.
Räumungsablauf:
Gebäudestandort | Sammelstelle |
---|---|
Marienstraße (außer Marienstraße 18); Bettina-v.-Arnim-Straße 1 | Beethovenplatz Sammelstelle Nr. 1 |
Geschwister-Scholl-Straße; Marienstraße 18; Belvederer Allee 1, 1a, 1b | Rasenfläche vor der Geschwister-Scholl-Straße 7 - Sammelstelle Nr. 2 |
Belvederer Allee 4, 5, 6; Bauhausstraße 7b | Rasenfläche im Park gegenüber - Sammelstelle Nr. 3 |
Bauhausstraße 9a, 9c, 9d | Rasenfläche an der Berkaer Straße - Sammelstelle Nr. 4 |
Bauhausstraße 11 und 15 | An der Bauhausstraße 15 - Sammelstelle Nr. 5 |
Belvederer Allee 25a | Parkplatz Sammelstelle Nr. 6 |
Amalienstraße 13 | Innenhof Sammelstelle Nr. 7 |
Steubenstraße 6 und 6a | Innenhof Ebene-1 Sammelstelle Nr. 8 |
Steubenstraße 8 | Schützengasse Sammelstelle Nr. 9 |
Coudraystraße | Rasenfläche Ecke Bad-Hersfelder-Straße/ Schwanseestraße Sammelstelle Nr. 10 |
Albrecht-Dürer-Straße 2 | Ecke Leibniz Allee/A.-Dürer-Straße Sammelstelle Nr. 11 |
Karl-Haußknecht-Straße 7 | Ecke K.-Haußknecht-Straße/Eckermannstraße Sammelstelle Nr. 12 |
Helmholtzstraße 15 | Ecke Helmholtzstraße/Freiherr-vom-Stein-Allee Sammestelle Nr. 13 |
Die Notfall-Sammelstellen-Nummern finden Sie auf dem Lageplan, der Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht:
Jeder Arbeitgeber muss für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen. Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Notfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Nach § 4 der Arbeitsstättenverordnung ergibt sich die Pflicht zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie mögliche Ausnahmen. Jeder Beschäftigte und Studierende muss sich über die Rettungswege informieren können und wissen, wie man sich und andere in Sicherheit bringen kann. Außerdem müssen in Flucht- und Rettungsplänen die Verhaltensregeln im Notfall sowie eine Legende integriert sein. Wird nur ein Teil des Gebäudes dargestellt, muss eine Übersichtsskizze die Lage im Gesamtkomplex veranschaulichen. Wenn vorhanden, sind folgende Angaben in den Plänen aufzunehmen:
Den Flucht- und Rettungsplan können Sie hier als pdf herunterladen.
Dieser Plan ist nicht öffentlich und behandelt detailliert den Fall, dass die Klimaanlagen außerhalb der Rahmendienstzeit ausfällt und die Server abgeschaltet werden müssen (Verantwortlichkeiten, Maßnahmen und Reihenfolge). Für jeden Notfall im Bereich DV ist der jeweils Verantwortliche des Bereiches zuständig.
Für alle Notfälle ist als Verantwortlicher Dr. Christian Scharfe oder sein Vertreter telefonisch erreichbar (SL ist informiert) und ergreift dann vor Ort alle erforderlichen Maßnahmen.
Das Notfallblatt der Bauhaus-Universität Weimar können Sie hier als pdf herunterladen.
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