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Wie oft muss eine Unterweisung stattfinden?

Arbeitsschutzunterweisungen müssen in Deutschland mindestens einmal jährlich stattfinden. Diese Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung der Mitarbeiter ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verankert.

Wichtige Regelungen dazu finden sich in:

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 12 Unterweisung: Hier ist festgelegt, dass die Arbeitgeber ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen müssen, insbesondere bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder der Arbeitsbedingungen.
  2. DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) – § 4 Unterweisung: Diese Vorschrift fordert regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisungen, angepasst an die Arbeitsbedingungen und spezifischen Gefahren des Arbeitsplatzes.
  3. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – § 12: Diese bezieht sich auf den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und fordert ebenfalls regelmäßige Unterweisungen, insbesondere wenn neue Geräte oder Maschinen eingeführt werden oder sich Gefährdungen ändern.

Wer ist für die Durchführung der Unterweisung verantwortlich?

Die Verantwortung für die Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen liegt beim Arbeitgeber. Er hat die gesetzliche Pflicht, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter regelmäßig und umfassend über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz informiert werden.

Diese Pflicht wird an die Führungskräfte und Vorgesetzte übertragen (DGUV - Vorschrift 1 §13). An der Bauhaus-Universität Weimar ist dies in der MdU 12/2017 geregelt.

Was muss eine Arbeitsschutzunterweisung beinhalten?

Die Arbeitsschutzunterweisung muss alle wesentlichen Informationen und Anweisungen enthalten, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Inhalte hängen vom jeweiligen Arbeitsplatz ab. Folgende Punkte muss die Unterweisung mindestens umfassen:

Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz:

  • Erläuterung der allgemeinen und speziellen Gefahrenquellen, wie Maschinen, Gefahrstoffe, Lärm, etc.
  • Informationen zu arbeitsplatzspezifischen Risiken und deren möglichen gesundheitlichen Auswirkungen.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln:

  • Praktische Anweisungen zur Vermeidung von Risiken, wie das richtige Bedienen von Maschinen und den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln.
  • Hinweise auf die korrekte Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Helme, Handschuhe, Gehörschutz, etc.

Arbeitsabläufe und Sicherheitseinrichtungen:

  • Beschreibung sicherer Arbeitsverfahren und korrekter Abläufe, um Risiken zu minimieren.
  • Information über vorhandene Sicherheitseinrichtungen (z. B. Not-Aus-Schalter, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Fluchtwegen

Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen:

  • Einweisung in das Verhalten bei Notfällen, wie Brand- oder Evakuierungsmaßnahmen.
  • Informationen über Ersthelfer im Betrieb und den Standort von Notfallausrüstung.

Gesundheitsfördernde Maßnahmen:

  • Hinweise zu ergonomischem Arbeiten, regelmäßigen Pausen und Maßnahmen zur Belastungsreduzierung.
  • Informationen zu gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen und betrieblichen Angeboten zur Gesundheitsförderung

Meldepflichten und Verhalten bei Unfällen:

  • Anleitung zur Meldung von Arbeitsunfällen, Beinahe-Unfällen und Gefährdungen.
  • Ermutigung, unsichere Situationen zu melden und aktiv an der Unfallprävention mitzuwirken.

Aktualisierungen und Änderungen:

  • Bei Veränderungen im Arbeitsbereich, neuen Geräten oder Verfahren muss die Unterweisung entsprechend angepasst und ergänzt werden.
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