Die Corona-Schutzimpfung ist – neben Abstands- und Hygieneregeln sowie Tests – das wichtigste Mittel zur Eindämmung der Pandemie. Damit eine Rückkehr zum Präsenzstudium möglich wird, ermutigt die Bauhaus-Universität Weimar alle Studierenden, Studieninteressierten und Beschäftigten, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Aktuell gibt es dafür mehrere Möglichkeiten, über die wir Sie hier informieren.
Sie können bei einer Hausarztpraxis einen Termin vereinbaren. Dafür kontaktieren Sie die Praxis am besten telefonisch und klären alle weiteren Details persönlich.
Für nicht-deutschsprachige Personen hat das International Office eine Liste von Hausarztpraxen mit Englischkenntnissen in Weimar zusammengestellt.
Es gibt Impfaktionen, die eine Impfung ohne vorherige Terminvereinbarung ermöglichen oder in Verbindung mit einer Veranstaltung angeboten werden.
Übersicht für Impfaktionen in Thüringen: https://www.impfen-thueringen.de/impfaktionen/
Bitte bringen Sie zum Impfen folgende Unterlagen mit:
Können Personen, die im Ausland (mit Sinovac, Sinopharm, Sputnik usw.) geimpft wurden, sich nochmals mit einem in der EU zugelassen Impfstoff impfen lassen?
Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19–Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute Impfserie, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Für diese Einstufung brauchen Personen (derzeit) eine vollständige Impfserie mit einem von der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff. Eine aktuelle Liste der EU-zugelassenen COVID-19-Impfstoffen wie auch Informationen zur notwendigen Anzahl an Impfdosen sind auf den Internetseiten des PEI zu finden.
Die Impfserie soll in einem Mindestabstand von ≥ 28 Tagen begonnen werden. In solchen Fällen sollen die zu impfenden Personen darauf hingewiesen werden, dass vermehrte lokale und systemische Reaktionen auftreten können. Die impfenden Ärztinnen und Ärzte werden gebeten, auf das Auftreten verstärkter Impfreaktionen aktiv zu achten und diese gegebenenfalls an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu melden.
(Stand 10.1.2022, infektionsschutz.de)
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