Die Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek nimmt im Rahmen der Veröffentlichungspflicht für Dissertationen und Habilitationen die Pflichtexemplare entgegen. Sie stellt die für den Erhalt der Promotionsurkunde notwendige Bescheinigung aus und sendet diese an die Ansprechperson in der jeweiligen Fakultät.
Die Hochschulschriftenstelle erteilt Auskünfte zu allgemeinen Fragen und Abgabeformalitäten für gedruckte und digitale Dokumente.
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie die Promotionsordnungen der Fakultäten Architektur und Urbanistik, Bauingenieurwesen, Medien und Kunst und Gestaltung inklusive der Prüfungsordnung für den Promotionsstudiengang Kunst und Design / Freie Kunst / Medienkunst mit dem Abschluss Doctor of Philosophie (Ph.D.).
Promovierende im Studiengang Ph.D. haben mindestens den wissenschaftlichen Teil ihrer Arbeit vollständig und den künstlerischen/gestalterischen Teil in Form einer schriftlichen Zusammenfassung zu dokumentieren.
Die Ablieferung der Pflichtexemplare in der Universitätsbibliothek ist eine Voraussetzung für den Vollzug der Promotion. Die Bibliothek stellt Exemplare im Rahmen des Schriftentausches anderen Hochschulen bzw. Bibliotheken zur Verfügung.
Abgabemöglichkeiten
an der Fakultät Architektur und Urbanistik:
an den Fakultäten Medien, Bauingenieurwesen, Kunst und Gestaltung:
Die Pflichtexemplare müssen in der von der Fakultät freigegebenen Text- und Bildfassung eingereicht werden. Korrekturen der Rechtschreibung und Typografie sind jedoch erwünscht.
Die Dissertation enthält neben dem Text:
Sollte die eingereichte Fassung einen Lebenslauf (CV) enthalten, kann dieser aus der Onlinefassung herausgenommen und durch Leerseiten ersetzt werden.
Abgabe in digitaler Form
Abgabe in gedruckter Form
Die Bauhaus Research School unterstützt Doktoranden mit geringem Einkommen bei der Veröffentlichung ihrer Promotion mit einem Druckkostenzuschuss.
Die Veröffentlichung Ihrer Dissertation in elektronischer Form erfolgt ab dem 15.01.2024 im Publikationsportal Digitale Bibliothek Thüringen (DBT).
Das Publizieren ist mit einem gültigen Uni-Account möglich. Autor*innen und Einsteller*innen müssen sich dafür über Shibboleth anmelden.
Sollten Sie eine zeitnahe Veröffentlichung Ihrer Promotion in einem Verlag in Erwägung ziehen, klären Sie die Möglichkeit einer vorherigen oder parallelen Online-Veröffentlichung mit dem Verlag.
Bei Veröffentlichungen von Dissertationen in Schriftenreihen des Bauhaus-Universitätsverlags Weimar (Verlagsgruppe arts + science Weimar) ist eine parallele Veröffentlichung der Arbeit auf dem Publikationsserver in der Fassung, die zur Promotion eingereicht wurde, möglich und im Vertrag zwischen der Universität und dem Verlag festgeschrieben.
Erfolgt die (Erst-) Veröffentlichung über unser Publikationsportal, steht es den Promovierenden frei, ihre Arbeit zusätzlich in gedruckter Form in einem Verlag zu veröffentlichen.
Zusätzlich zur Online-Veröffentlichung sind 6 gedruckte Exemplare bzw. 4 gedruckte Exemplare für die Fakultät Architektur und Urbanistik in gebundener Form abzugeben.
Zur Veröffentlichung im Publikationsportal sind folgende Schritte notwendig:
Bis zur Freischaltung durch die Universitätsbibliothek kann der/die Publizierende Korrekturen vornehmen und Datei(en) hochladen.
Nach einer formalen Prüfung wird ihr Dokument freigeschaltet. Sie erhalten eine Nachricht per Mail.
Besitzen Sie keinen gültigen Uni-Account der Bauhaus-Universität Weimar können Sie hier Ihre Publikation einreichen.
Entscheiden Sie sich für eine Veröffentlichung in einem Verlag, beachten Sie bitte:
Bei Veröffentlichungen von Dissertationen in Schriftenreihen des Bauhaus-Universitätsverlags Weimar (Verlagsgruppe arts + science Weimar) ist eine parallele Veröffentlichung der Arbeit auf dem OPUS Weimar-Server in der Fassung, die zur Promotion eingereicht wurde, möglich und im Vertrag zwischen der Universität und dem Verlag festgeschrieben.
Bei Titeländerungen durch den Verlag vermerken Sie dies bitte im Impressum oder an passender Stelle (zum Beispiel mit: Die Dissertation wurde eingereicht unter dem Titel: ..)
Die Publikationspflicht ist erst mit der Abgabe der 3 Verlagsexemplare erfüllt.
Seit der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) 2014 steht Urheberinnen und Urheber wissenschaftlicher Beiträge, unter bestimmten Bedingungen das Recht zu, diese Werke als Zweitveröffentlichung auf Online-Repositorien zu publizieren, auch wenn dieses Recht im mit dem Verleger der Erstpublikation geschlossenen Publikationsvertrag nicht vorgesehen sein sollte. Das Publikationsportal ermöglicht diese Zweitveröffentlichung.
Abschlussarbeiten von Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar (Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten) werden gespeichert, wenn die Publikation durch die Betreuerin oder den Betreuer oder ein anderes Mitglied des Lehrkörpers befürwortet und die Arbeit mindestens mit der Note "gut" bewertet wurde. Bitte laden Sie die Bestätigung des Lehrkörpers mit Ihrer Arbeit auf den Server.
Open-Access-Beauftragte der Universitätsbibliothek
Dana Horch, Diplom-Kulturwiss. (Medien), M.A. (LIS)
Tel.: +49 (0) 36 43/58 28 05
E-Mail: dana.horch[at]uni-weimar.de
Fragen zum Urheberrecht
Ass. iur. Elke Döhler
Telefon: +49 (0) 36 43 / 58 12 04
E-Mail: elke.doehler[at]uni-weimar.de
Bauhaus Research School
Marion Hensel, Promotionsberatung
E-Mail: marion.hensel[at]uni-weimar.de
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