Nach Ablauf der Leihfrist müssen nicht rechtzeitig zurückgegebene Medien gemäß »Gebührenordnung der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar« (Benutzungsordnung, Anlage 1) gebührenpflichtig gemahnt werden. Dabei entstehen folgende Gebühren:
1. Mahnung: 1,50 EUR
2. Mahnung: 2,50 EUR zzgl. 1. Mahnung
3. Mahnung: 4,00 EUR zzgl. 1. Mahnung + 2. Mahnung
Zwischen einer Mahnung und der nächsten liegt jeweils eine Woche.
Nach der 3. Mahnung oder bei einer Summe von 25,00 EUR Mahngebühren wird das Bibliothekskonto automatisch gesperrt, bis die Medien zurückgegeben oder die Gebühren beglichen sind. Am Bezahlautomaten im Foyer können Mahngebühren mit der thoska bezahlt werden.
Sollte ein entliehenes Werk nach der 3. Mahnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist zurückgegeben werden, ist die Bibliothek berechtigt, die Kosten für die Ersatzbeschaffung des Werkes des*r Nutzer*in bin Rechnung zu stellen oder andere Mittel des Verwaltungszwangs in Anspruch zu nehmen. Diese Maßnahmen verursachen zusätzliche Kosten.
Wenn die Mahngebühren eine Gesamthöhe von 10,00 EUR erreicht bzw. überschritten haben und länger als drei Monate das Bibliothekskonto belasten, werden diese in Rechnung gestellt.
Als zusätzlichen Service sendet die Universitätsbibliothek einen Tag vor Ablauf der Leihfrist den Nutzer*innen eine Erinnerungsmail an die hinterlegte E-Mail-Adresse, um Mahngebühren möglichst nicht entstehen zu lassen. Es ist zu beachten: Falls Sie diese E-Mail aus irgendeinem Grund nicht erhalten, werden nach Ablauf der Leihfrist dennoch Gebühren gemäß der »Gebührenordnung der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar« (Benutzungsordnung, Anlage 1) berechnet.
Wer Medien der Bibliothek verliert oder beschädigt, ist gemäß Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar (§ 20) verpflichtet, den Verlust oder Schaden unverzüglich anzuzeigen und Schadensersatz zu leisten. Dieser Schadensersatz besteht darin, in Absprache mit der Bibliothek ein vollwertiges Ersatzexemplar zu beschaffen oder Wertersatz zu leisten.
Bei Verlust von Schlüsseln der Schließfächer gilt die »Gebührenordnung der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar« (Benutzungsordnung, Anlage 1). Der Verlust ist ebenfalls der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen.
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