Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Hochschulbibliotheken
vom 16. April 2002
in: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen (2002)6, S. 204 - 208
Aufgrund des § 107 Abs.5 des Thüringer Hochschulgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1999 (GVBl. S. 331), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265), verordnet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst:
§ 1
Für Amtshandlungen der Hochschulbibliotheken im Geschäftsbereich des für das Hochschulwesen zuständigen Ministeriums werden Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) nach dem als Anlage beigefügten Verwaltungskostenverzeichnis erhoben.
§ 2
Das Thüringer Verwaltungskostengesetz vom 7. August 1991 (GVBl. S. 285 - 321) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung vom 3. Dezember 2001 (GVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung finden ergänzende Anwendung.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft.
Erfurt, den 16. April 2002
Die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Dagmar Schipanski
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