Videos auf unserer Website sollen mit dem sogenannten Mehr-Sinne-Prinzip wahrgenommen werden. Das bedeutet, dass gesprochener Text als Untertitel vorhanden sein muss. Das hilft nicht nur blinden oder tauben Menschen beim Erfassen des Inhalts, sondern auch normal hörenden Menschen in lauter oder leiser Umgebung.
Wenn Ihr Video kein gesprochenen Text enthält, sondern nur Handlung, können Sie diese per Audiodeskription blinden Menschen zur Verfügung stellen.
Am Besten ist es, wenn für Ihr Video schon Untertitel vorhanden sind. So erstellen Sie Untertitel oder Audiodeskription. (Verlinkung auf Merkblatt)
Wenn dies der Fall ist, schicken Sie uns die Untertitel-Datei bitte im srt- oder VTT-Format, damit wir sie der passenden Sprache zuordnen und in Vimeo abspeichern können.
Videos beinhalten neben bewegtem Bild auch gesprochenen Text. Dieser ist für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen nicht erfahrbar. Es ist also notwendig, den gesprochenen Text auf einer maschinenlesbaren Weise für Screenreader zur Verfügung zu stellen.
Auch für Menschen ohne Hörbeeinträchtigungen ist es von Vorteil, einen Film in Situationen mit lauten Umgebungsgeräuschen oder in Situationen, wo es leise sein soll, auch ohne Ton zu verstehen.
Für Menschen mit geringen Sprachkenntnissen ist es ebenso wichtig, den Text in geschriebener Form mitlesen zu können, um ihn besser verstehen zu können.
Ein weiterer Vorteil ist die Maschinenlesbarkeit von externen Untertiteln, also die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Suchmaschinen entnehmen den Untertiteln automatisch Schlüsselwörter. So kann eine höhere Auffindbarkeit und damit eine höhere Reichweite des Videos generiert werden. Ohne Untertitel müssen Sie, um eine bessere Auffindbarkeit Ihres Videos zu gewährleisten, händisch die Stichwörter auf Ihrer Website bei Verlinkung des Videos einfügen.
Neben den aufgezählten Vorteilen ist die Bauhaus-Universität Weimar an geltendes Recht gebunden: Seit dem 23.9.2020 müssen Webseiten von öffentlichen Einrichtungen barrierefrei nutzbar sein, dies umfasst neben anderen Maßnahmen auch die Einbindung von Untertiteln in Videos. Mehr zu den entsprechenden Gesetzen und Richtlinien finden Sie weiter unten.
Die UN-Behindertenrechtskonvention trat für Deutschland 2009 in Kraft. Diese Konvention beinhaltet vor allem für Menschen mit Behinderungen abgestimmte Regelungen. Deutschland muss diese UN-Richtlinie in geltendes Recht umwandeln. Dabei wird auf internationale Standards verwiesen wie die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), für Deutschland gilt die BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung):
(1) Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dient dem Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten.
Seit dem 23.9.2020 müssen Webseiten von öffentlichen Einrichtungen barrierefrei nutzbar sein. Die Erstellung von Untertiteln ist für die Barrierefreiheit einer Website zwingend erforderlich.
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