Die Kursplanung wird in Abstimmung mit den verantwortlichen Übungsleitenden vorgenommen. Es gibt vier Zeiträume angepasst an die Vorlesungs- und vorlesungsfreie Zeit.
Der Planungsprozess für die einzelnen Zeiträume beginnt in der Regel 6 - 8 Wochen vor Programmstart. Alle Absprachen sollten spätestens 4 Wochen vor dem Kursbeginn feststehen.
Für einen reibungslosen Ablauf im Hochschulsport beachte bitte folgende Dinge:
Der Self Service Zugang ist ein individueller Online - Zugang, mit dem die Kursleitung den eigenen Kurs verwalten und dokumentieren muss.
Die Zugangsdaten werden jeweils zu Beginn eines jeden Semesters per E-Mail neu zugesandt - die Namen der Teilnehmenden des Kurses können erst eine Woche vor Kursbeginn eingesehen werden.
Verpflichtende Kursverwaltungsaktionen innerhalb des Buchungssystem:
Da sich die Teilnehmenden auch später zum Kurs anmelden können, müssen die Kurslisten regelmäßig auf Aktualität überprüft werden.
Honorarsystem
Die Einstufung in die Rahmen-, Honorar- Und Qualifikationsstruktur erfolgt nach formaler Qualifikation, vorliegenden Fortbildungsnachweisen und Erfahrung in Absprache mit den Hauptverantwortlichen des Unisportzentrums. Die Entscheidung über die Einstufung trifft der Leiter des USZ.
Honorarvertrag
Der Honorarvertrag wird in der Regel ca. 2 Wochen vor Beginn des Sportprogramms per E-Mail versendet. Da dieser die Grundlage für die Abrechnung der geleisteten Stunden ist, muss ein unterschriebenes Exemplar zeitnah, allerdings spätestens zum Kursbeginn an uns zurückgesendet bzw. abgegeben werden.
Abrechnung
Zur Abrechnung des durchgeführten Kurses ist das Übungsleiterprotokoll (mit Vertrag versendet), welches der Kursleitende mit Hilfe der eigens geführten Anwesenheitsliste des Kurses ausfüllt, zeitnah allerdings spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Kurses im Sekretariat einzureichen. Das Protokoll wird anschließend auf Richtigkeit kontrolliert und gegengezeichnet, auf dieser Grundlage erfolgt die entsprechende Vergütung.
Es darf maximal eine Stunde nachgeholt werden, welche mit vergütet wird. Jedoch keine Einheiten, die auf Feiertage oder allgemeine Schießzeiten fallen, da diese zu Kursbeginn bereits nicht mit eingeplant werden.
Bricht der Kursleitende den Kurs aus nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen während des Semesters ab, erfolgt für die gesamte Veranstaltung keine Vergütung.
Wird die Abrechnung nicht fristgerecht (bis 4 Wochen nach Kursende) abgegeben, erfolgt keine Vergütung mehr.
Die Kursleitung ist grundsätzlich dafür verantwortlich, gefährliche Situationen, die Unfälle begünstigen zu vermeiden.
Alle Studierenden, Arbeiter und Angestellten der Thüringer Hochschulen sind auf der Grundlage des SGB VII unter den folgenden Voraussetzungen über die Unfallkasse Thüringen unfallversichert:
Studierende:
bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports außer bei Wettkämpfen außerhalb der offiziellen Sportzeiten, bei Vorkursen und Ferienkursen
Bedienstete
bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports unter den folgenden Bedingungen:
Nicht die passende Frage und schon gar nicht die passende Antwort dabei? Dann wende dich mit deinem Anliegen an unser Team. Wir freuen uns auf deine Fragen!
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