Honorarsystem
Die Einstufung in die Rahmen-, Honorar- Und Qualifikationsstruktur erfolgt nach formaler Qualifikation, vorliegenden Fortbildungsnachweisen und Erfahrung in Absprache mit den Hauptverantwortlichen des Unisportzentrums. Die Entscheidung über die Einstufung trifft der Leiter des USZ.
Honorarvertrag
Der Honorarvertrag wird in der Regel ca. 2 Wochen vor Beginn des Sportprogramms per E-Mail versendet. Da dieser die Grundlage für die Abrechnung der geleisteten Stunden ist, muss ein unterschriebenes Exemplar zeitnah, allerdings spätestens zum Kursbeginn an uns zurückgesendet bzw. abgegeben werden.
Abrechnung
Zur Abrechnung des durchgeführten Kurses ist das Übungsleiterprotokoll (mit Vertrag versendet), welches der Kursleitende mit Hilfe der eigens geführten Anwesenheitsliste des Kurses ausfüllt, zeitnah allerdings spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Kurses im Sekretariat einzureichen. Das Protokoll wird anschließend auf Richtigkeit kontrolliert und gegengezeichnet, auf dieser Grundlage erfolgt die entsprechende Vergütung.
Es darf maximal eine Stunde nachgeholt werden, welche mit vergütet wird. Jedoch keine Einheiten, die auf Feiertage oder allgemeine Schießzeiten fallen, da diese zu Kursbeginn bereits nicht mit eingeplant werden.
Bricht der Kursleitende den Kurs aus nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen während des Semesters ab, erfolgt für die gesamte Veranstaltung keine Vergütung.
Wird die Abrechnung nicht fristgerecht (bis 4 Wochen nach Kursende) abgegeben, erfolgt keine Vergütung mehr.
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