Die Kursleitung ist grundsätzlich dafür verantwortlich, gefährliche Situationen, die Unfälle begünstigen zu vermeiden.
Alle Studierenden, Arbeiter und Angestellten der Thüringer Hochschulen sind auf der Grundlage des SGB VII unter den folgenden Voraussetzungen über die Unfallkasse Thüringen unfallversichert:
Studierende:
bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports außer bei Wettkämpfen außerhalb der offiziellen Sportzeiten, bei Vorkursen und Ferienkursen
Bedienstete
bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports unter den folgenden Bedingungen:
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv