Alle Studierenden, Arbeiter und Angestellten der Thüringer Hochschulen sind auf der Grundlage des SGB VII unter den folgenden Voraussetzungen über die Unfallkasse Thüringen unfallversichert:
Studierende
bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports außer bei Wettkämpfen außerhalb der offiziellen Sportzeiten, bei Vorkursen und Ferienkursen
Bedienstete
bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports unter den folgenden Bedingungen:
Bei Beamten muss die Sportveranstaltung ausdrücklich vom Dienstherrn als Dienstsport eingerichtet und anerkannt sein. Ein privater Versicherungsschutz wird empfohlen.
Gesetzlich nicht unfallversichert ist die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebs. Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz existiert bei Exkursionen außerhalb der Hochschulsportanlagen sowie beim Betreiben von Leistungssport in Universitäts- und anderen Sportvereinen.
Eine Haftpflichtversicherung für alle Sporttreibenden besteht nicht; der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Bei Sportveranstaltungen im Ausland ist ein Auslandskrankenschein der jeweiligen Krankenkasse mitzunehmen.
Unfallmeldungen sind innerhalb von 3 Tagen nach dem Unfall dem Studierendenwerk (Studierende der Bauhaus-Universität Weimar/Hochschule für Musik) zu melden. Bei Bediensteten ist der Beauftragte für Sicherheitsmanagement der Bauhaus-Universität Weimar/Hochschule für Musik zu informieren.
Nichthochschulangehörige und Familienmitglieder von Bediensteten sollten eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen.
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