Der Beirat für Gleichstellungsfragen behandelt zentral alle Themen zur Geschlechtergerechtigkeit an der Universität und wird einmal pro Jahr direkt gewählt. Insgesamt gibt es zwei Plätze für Studierende aus allen Fakultäten. Laut Wahlordnung dürfen hier nur weibliche Personen kandidieren.
Aktuelles vom Beirat für Gleichstellungsfragen findest Du auf dieser Seite.
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