Der Senat ist das zentrale akademische Entscheidungsgremium der Bauhaus-Universität Weimar. Hier werden alle Entscheidungen getroffen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Universität sind. Die Aufgaben und Zusammensetzung sind im Thüringer Hochschulgesetz, dem ThürHG, und in der Grundordnung der Universität geregelt. Der Senat tagt grundsätzlich jeweils am ersten Mittwoch des Monats.
Dem Senat gehören als stimmberechtigte Mitglieder jeweils vier Angehörige der vier Statusgruppen an: Professor*innen, Student*innen, akademische Mitarbeitende und Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung (»TuV«). Diesem sogenannten paritätischen Senat gehören damit von jeder Statusgruppe gleich viele Mitglieder an. Entsprechendes Gewicht haben auch die studentischen Stimmen.
Wie beim Fakultätsrat sieht das Thüringer Hochschulgesetz vor, dass bei Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, der Forschung, künstlerischer Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrer*innen unmittelbar betreffend, dem Senat zusätzlich neun Professor*innen angehören. Damit hat die Gruppe der Professor*innen in den betreffenden Fragen die Möglichkeit, eine absolute Mehrheit der Stimmen zu stellen.
Die insgesamt vier Studierenden aus je einer der vier Fakultäten werden direkt in den Senat gewählt. Als gewählte Vertreter*in der Studierendenschaft sollten die sogenannten Senator*innen regelmäßig im Austausch mit ihrem FachschaftsRat und dem StudierendenKonvent stehen.
Aktuelles vom Senat als auch zu allen Terminen, Protokollen und Ausschüssen findest Du auf dieser Seite.
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