Die Bewerbung für einen Studiengang an der Bauhaus-Universität Weimar erfolgt über unser Bauhaus.CampusPortal oder uni-assist.
Für die Studiengänge an der Fakultät Kunst und Design müssen Sie sich zunächst zur künstlerischen Eignungsprüfung anmelden. Die Anmeldung hierfür erfolgt automatisch bei Registrierung für den jeweiligen Studiengang im Bauhaus.CampusPortal.
Bei einer Bewerbung über unser Bauhaus.CampusPortal werden Sie schrittweise durch die Fragen geleitet und gebeten, bestimmte Dokumente hochzuladen. Am Ende versenden Sie Ihre Daten elektronisch. Damit haben Sie Ihre Bewerbung erfolgreich an die Bauhaus-Universität Weimar übermittelt. Es ist nicht notwendig, die Bewerbungsunterlagen per Post in Papierform zu senden. Wir benötigen diese erst im Falle einer Zulassung bzw. Immatrikulation.
Wenn Sie zum Studium an der Bauhaus-Universität Weimar zugelassen sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte nehmen Sie Ihren Studienplatz schnellstmöglich an und immatrikulieren Sie sich, damit alle Formalitäten rechtzeitig zum Studienbeginn erledigt sind.
Voraussetzung für die Immatrikulation in grundständige Studiengänge unserer Universität ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), der fachgebundenen Hochschulreife, einer Meisterprüfung, einer staatlichen Prüfung zur Technikerin/zum Techniker oder zur Betriebswirtin/zum Betriebswirt oder ein gleichwertiger Abschluss.
Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, die über eine erfolgreich abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung und anschließend mind. drei Jahre Berufspraxis verfügen, können in einem fachlich verwandten Studiengang ein Probestudium aufnehmen. Ist das Probestudium nach 2 Semestern erfolgreich absolviert, werden Sie endgültig in den gewählten Studiengang eingeschrieben.
Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihr Zeugnis zu einem Studium an unserer Universität berechtigt, wenden Sie sich bitte an das Studierendenbüro der Bauhaus-Universität Weimar oder an das Kultusministerium Ihres Landes.
Zulassungsfreie Studiengänge
Bei diesen Studiengängen gibt es weder Zulassungsbeschränkungen (z. B. Numerus Clausus) noch Auswahlverfahren. Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für grundständige Studiengänge erfüllen, können Sie sich sofort immatrikulieren.
Studiengänge mit einer künstlerischen Eignungsprüfung
Um sich in einen der folgenden Bachelorstudiengänge immatrikulieren zu können, müssen Sie zuvor die künstlerische Eignungsprüfung bestehen. Die künstlerische Eignungsprüfung dient der Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung.
Laut Thüringer Hochschulgesetz § 61 Abs. 3 kann »in Ausnahmefällen (…) die Berechtigung zum Studium in einem künstlerischen Studiengang (…) oder einem künstlerisch-gestalterischen Studiengang (…) allein durch die erfolgreiche Ablegung einer Eignungsprüfung (…) erworben werden«.
Für die Studiengänge Lehramt an Gymnasien: Doppelfach Kunsterziehung und Lehramt an Gymnasien: Kunsterziehung im Zweifachstudium ist die allgemeine Hochschulreife zwingend vorgeschrieben.
Studiengänge mit einem Eignungsfeststellungsverfahren
Bei einem Eignungsfeststellungverfahren werden sowohl der Grad der Qualifikation Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Durchschnittsnote) als auch fachspezifische Fähigkeiten in Form einer Hausaufgabe, eines Motivationsschreibens, Zusatzqualifikationen, Praxiserfahrungen und den Ergebnissen aus Auswahlgesprächen bewertet. Welche der Kriterien zur Anwendung kommen, ist vom jeweiligen Studiengang abhängig und wird nachfolgend genau beschrieben. Eine Immatrikulation in diese Studiengänge setzt die erfolgreiche Teilnahme am jeweiligen Eignungsfeststellungsverfahren voraus.
Um für einen Masterstudiengang zugelassen zu werden, müssen Sie über einen ersten akademischen Abschluss in einem inhaltlich verwandten Studiengang verfügen. Dieser erste akademische Abschluss kann ein Bachelor, Master oder ein Diplom sein, den oder Sie an einer Universität, Fachhochschule, Kunsthochschule oder Berufsakademie erworben haben. Der Studienabschluss sollte in der Regel »überdurchschnittlich gut« sein. Die Prüfung der inhaltlichen Voraussetzungenerfolgt durch den Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät.
Studiengänge mit Sichtung der Bewerbungsunterlagen
Die Sichtung der Bewerbungsunterlagen wird durchgeführt, um festzustellen, ob die von Ihnen bereits erworbenen Kenntnisse den fachspezifischen Anforderungen des von Ihnen angestrebten Masterstudiengangs genügen. Dafür begutachtet der Prüfungsausschuss Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Studiengänge mit einer künstlerischen Eignungsprüfung
Um sich in einen dieser Masterstudiengänge immatrikulieren zu können, müssen Sie zuvor die künstlerische Eignungsprüfung bestehen. Die künstlerische Eignungsprüfung dient der Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung.
Ein Vorpraktikum ist keine Bedingung für die Aufnahme eines Studiums an der Bauhaus-Universität Weimar. In einigen Studiengängen gibt es aber Pflichtpraktika, die Sie während des Studiums absolvieren müssen. Sollten Sie ein Praktikum nach dem Abitur durchführen, lassen Sie sich einen schriftlichen Nachweis ausstellen, auf dem die Dauer und die Art der Tätigkeiten vermerkt sind, da Ihnen Teile dieser Zeiten unter Umständen auf die Praktikumszeit angerechnet werden können.
Deutschkenntnisse
Für die Mehrzahl der Studiengänge an der Bauhaus-Universität Weimar benötigen Sie Deutschkenntnisse. Vollzeitstudierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen bis zu ihrer Immatrikulation Deutschkenntnisse nachweisen. Mit einem DSH-2-Zeugnis oder einem TestDaf-Zeugnis mit mindestens TDN4 erfüllen Sie diese Voraussetzung. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss in einem deutschsprachigen Studiengang verfügen.
Auch als Austauschstudentin oder -student empfehlen wir Ihnen, sich Deutschkenntnisse anzueignen, um Ihren Lebensalltag besser bewältigen zu können.
Liegen Ihre Deutschkenntnisse knapp unter dem nachzuweisenden Niveau, besteht die Möglichkeit, fehlende Kenntnisse vor Studienbeginn in Intensivkursen beim Sprachenzentrum an der Bauhaus-Universität Weimar, zum Beispiel im Rahmen der »Bauhaus Summer School« zu erwerben.
Sprachenzentrum
Im Sprachenzentrum der Bauhaus-Universität Weimar können Sie in studienvorbereitenden Intensivkursen, die mit der DSH-Prüfung abschließen, Ihre Deutschkenntnisse verbessern. Diese finden immer im März und September statt. Auch während der Vorlesungszeit werden studienbegleitende Deutschkurse angeboten.
Englischkenntnisse
Studienbewerberinnen und -bewerber für englischsprachige Studiengänge, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen bis zu ihrer Immatrikulation Englischkenntnisse nachweisen. Diese können mittels Cambridge Certificate, TOEFL-Test (paper based, computer based, internet-based), IELTS, PTE Academic oder eines vergleichbaren Test bescheinigt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss in einem englischsprachigen Studiengang verfügen. Das geforderte Sprachniveau sowie weitere Bestimmungen entnehmen Sie bitte jeweils den Seiten des Studiengangs.
Studieninteressierte, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss außerhalb der EU erlangt haben, müssen sich für bestimmte Studiengänge über uni-assist bewerben. Ob eine Bewerbung über uni-assist erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den Seiten des jeweiligen Studiengangs. Dort finden Sie auch die geltenden Bewerbungsfristen. Bei einer Bewerbung über uni-assist werden alle eingereichten Dokumente automatisch an die Bauhaus-Universität Weimar übermittelt. Ausführliche Informationen zum Bewerbungsprozess über uni-assist finden Sie hier.
Hinweis für Bewerber aus Indien, Vietnam und China:
Der Bewerbung muss zwingend eine APS-Bescheinigung beigefügt werden. Ohne diese kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
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