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Zweit- oder Gasthörerschaft

An der Bauhaus-Universität Weimar können Sie sich in einzelnen Lehrveranstaltungen erweitertes Wissen als Zweit- oder Gasthörer aneignen, ohne dafür in einen Studiengang an der Bauhaus-Universität Weimar eingeschrieben zu sein. Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen unterstützt Sie das jeweils aktuelle Vorlesungsverzeichnis.

Zweithörerschaft/Nebenhörerschaft

An einer anderen Hochschule immatrikulierte Studierende können auf Antrag einzelne Lehrveranstaltungen bis hin zu einem vollständigen Lehrangebot eines Studienganges der Bauhaus-Universität Weimar besuchen und zur Ablegung von Prüfungen im Rahmen der zutreffenden Prüfungsordnung zugelassen werden.

Der Studierende stellt innerhalb der festgesetzten Frist (i.d.R. zum 30.09. des Jahres für das kommende Wintersemester und zum 31.03. des Jahres für das kommende Sommersemester) einen Antrag auf Zweithörerschaft. Mit dem Antrag sind die für das Semester gültige Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule vorzulegen. Weitere Nachweise können gefordert werden. Die Genehmigung erfolgt für jeweils ein Semester.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen kann eine Zweithörerschaft nur dann genehmigt werden, wenn freie Studienplatzkapazität vorhanden ist. Die Zweithörerschaft begründet kein Mitgliedschaftsverhältnis an der Bauhaus-Universität Weimar. Semesterbeiträge werden nicht erhoben.

Gasthörerschaft

Als Gasthörer/in können sich alle Interessierten ohne Altersbeschränkung, die nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten an der Bauhaus-Universität Weimar anmelden und ihr Wissen auf einzelnen Gebieten auffrischen oder erweitern.

Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen unterstützt das jeweils aktuelle Vorlesungsverzeichnis. Die ausgewählten Lehrveranstaltungen sind auf dem Antrag auf Gasthörerschaft zu vermerken und im Studierendenbüro des Dezernats Studium und Lehre einzureichen. Nach Erhalt des Gasthörerausweises können die gewünschten Veranstaltungen im Rahmen des Lehrangebots besucht werden. Prüfungen können nicht abgelegt werden. 

Für die Teilnahme an Seminaren, Übungen, Projekten und Fachkursen ist vorab die Zustimmung der/des Lehrenden einzuholen.  

Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr beträgt laut Gebührenordnung der Bauhaus-Universität Weimar pro Semester 75 Euro (MdU 70/2020 vom 18.12.2020). 

Gasthörerinnen und Gasthörer können eine Bescheinigung über die Teilnahme der besuchten Lehrveranstaltung erhalten. Der Antrag auf Gasthörerschaft sollte bis zum Beginn des jeweiligen Semesters (1.10. für das Wintersemester, 1.4. für das Sommersemester) vorliegen.

Kontakt

Dipl.-Kulturwiss. (Medien) Doreen Klamt

Studierendenbüro
Geschwister-Scholl-Straße 15, Raum 211

Tel.: +49 (0) 36 43 / 58 23 23
Fax: +49 (0) 36 43/58 23 60
E-Mail: doreen.klamt[at]uni-weimar.de

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung per E-Mail

Download

» Antrag auf Zweithörerschaft

» Antrag auf Gasthörerschaft

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