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Exmatrikulation

Während die Immatrikulation den Beginn des Studiums darstellt, markiert die Exmatrikulation das Ende eines Studiums. Jeder Studierende muss sich demnach mit Abschluss seines Studiums an der Hochschule exmatrikulieren bzw. ausschreiben. Bei einer fehlenden Rückmeldung, der Nichtzahlung von Studienbeiträgen oder mehrmaligen Nichtbestehens von Prüfungsleistungen kann es zu einer unfreiwilligen Exmatrikulation/Zwangsexmatrikulation durch die Hochschule kommen.

Reguläre Exmatrikulation
Unabhängig vom Datum der Abschlussprüfung erfolgt die reguläre Exmatrikulation zum Semesterende (d. h. zum 30. September für das Sommersemester und zum 31. März für das Wintersemester). Sobald im Studierendenbüro das Abschlusszeugnis vorliegt, wird die Endnote in die Datenbank eingetragen. Die Hochschule ist gesetzlich verpflichtet, eine Abmeldung bei der Krankenkasse zum jeweils zutreffenden Exmatrikulationsdatum vorzunehmen.

Selbstständige Exmatrikulation
Aus persönlichen Gründen ist auch eine selbstständige Exmatrikulation möglich. In dem vom Studierenden auszufüllenden Exmatrikulationsantrag kann auch ein anderes Exmatrikulationsdatum als das Semesterende beantragt werden. Der Studierende erhält eine Exmatrikulationsbescheinigung (vorzulegen bei Neubewerbungen oder Wechsel an eine andere Hochschule) und eine Rentenbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen!

Bitte beachten Sie, dass nach vollzogener Exmatrikulation die Zugangsgenehmigung für Ihren E-Mail-Account und die Logindaten erlöschen und somit nicht mehr zur Verfügung stehen.

Gesetzliche Grundlage
Das Thüringer Hochschulgesetz vom 21. Dezember 2006, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer Gesetzes zur Stärkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften vom 23. Mai 2018 (GVBl. S. 149) regelt die Exmatrikulation im §75, die Immatrikulationsordnung der Bauhaus-Universität Weimar konkretisiert den Vorgang im §14.
 
Alle Gründe, aus denen exmatrikuliert werden kann, sind in der Immatrikulationsordnung nachzulesen.

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Kontakt

Campus.Office
Geschwister-Scholl-Straße 15
99423 Weimar

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Donnerstag
10 – 14 Uhr

Telefonsprechzeit:
Montag bis Freitag
10 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Tel.: +49 (0) 36 43 / 58 23 23
Fax: +49 (0) 36 43/58 23 60
E-Mail: studium[at]uni-weimar.de

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Download

» Antrag auf Exmatrikulation
» Studium und dann? "Besser wegkommen"

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