Die Rückmeldung bereits immatrikulierter Studierender erfolgt durch Zahlung des Semesterbeitrags. Für das Sommersemester 2025 gilt diese als pünktlich vollzogen, wenn Sie bis zum 28. Februar 2025 (Zahlungseingang beim Studierendenbüro) den Semesterbeitrag überwiesen oder einen Urlaubsantrag abgegeben haben.
Langzeitstudiengebühren: Studierende, die einen Bescheid mit Zahlungsaufforderung für Langzeitstudiengebühren erhalten werden bzw. bereits erhalten haben, müssen zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Gebühr von 500 Euro pro Semester zahlen. Langzeitstudiengebühren sind zu entrichten, sobald die Regelstudienzeit Ihres derzeitigen Studiengangs um mehr als vier Semester überschritten wird. » mehr Informationen zu Langzeitstudiengebühren
Rückmeldung verpasst? Versäumen Sie die Frist der Einzahlung zur Rückmeldung bzw. Beurlaubung (Zahlungseingang spätestens am 28.02.2025), müssen Sie mit einer Exmatrikulation rechnen. Eine nachträgliche Rückmeldung/Beurlaubung ist nur möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Wird der Grund für eine Verspätung anerkannt, ist eine Versäumnisgebühr in Höhe von 20 Euro zu entrichten.
Überweisung: Beiträge und ggf. Gebühren sind auf das folgende Konto einzuzahlen:
Landeshauptkasse Thüringen
BIC: HELA DE FF 820
IBAN: DE52 8205 0000 3001 1113 13
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen an.
Im §12 der Immatrikulationsordnung der Bauhaus-Universität Weimar wird die Rückmeldung geregelt.
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