Semesterbeitrag
INFORMATIONEN FÜR DAS SOMMERSEMESTER 2025
Für bereits immatrikulierte Studierende der Bauhaus-Universität Weimar beträgt der Semesterbeitrag im Sommersemester 2025 277,80 Euro und ist innerhalb der Rückmeldefrist (Zahlungseingang spätestens 28. Februar 2025) zu zahlen.
WICHTIGE INFORMATION FÜR NEUE STUDIERENDE: Beachten Sie bitte, dass für alle Erstsemesterstudierenden und Neueinschreibungen zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag (277,80 Euro) eine einmalige Gebühr in Höhe von 20,00 Euro für den Studierendenausweis thoska anfällt. Überweisen Sie daher bitte den Betrag in Höhe von 297,80 Euro.
Die Thoska-Gebühren (20 Euro) müssen nicht entrichtet werden bei Studiengangwechsel innerhalb der Bauhaus-Universität Weimar und für Austauschstudierende/Erasmus+-Studierende.
Bei einer Ersteinschreibung und Neueinschreibung kann dieser Betrag bis einschließlich 31.03.2025 entrichtet werden.
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus:
- 85,00 Euro Studierendenwerksbeitrag
- 176,40 Euro Deutschlandsemesterticket
- 16,40 Euro Beitrag für den Studierendenkonvent inkl. Ticket für das Deutsche Nationaltheater Weimar + Ticket für Museen und Sehenswürdigkeiten der Klassik Stiftung Weimar
- zusätzlich 20,00 Euro einmalige Gebühr für Studierendenausweis thoska (gilt NUR für Erst- und Neueinschreibungen, NICHT bei Studiengangwechsel innerhalb der Bauhaus-Universität Weimar und für Austauschstudierende/Erasmus+-Studierende)
Der Semesterbeitrag ist ggf. mit den Langzeitstudiengebühren sowie ggf. einer Säumnisgebühr auf das folgende Konto einzuzahlen:
Landeshauptkasse Thüringen
BIC: HELA DE FF 820
IBAN: DE52 8205 0000 3001 1113 13
Verwendungszweck: Name, Matrikelnummer bzw. Bewerbernummer (bei Ersteinschreibungen an der Bauhaus-Universität Weimar)
Aus bestimmten Gründen können Sie von der Beitragspflicht befreit werden bzw. sich den Semesterbeitrag zurückerstatten lassen. Anträge auf Rückerstattung des Semesterbeitrages können nur beim Studierendenwerk Thüringen eingereicht werden. Diese müssen bis zum 30.9. für das kommende Wintersemester und bis 31.3. für das kommende Sommersemester abgegeben werden. Die Bearbeitung erfolgt entsprechend der Beitragssatzung des Studierendenwerks. Rückzahlungen nach Semesterbeginn sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Anträge auf Rückerstattung müssen persönlich in der INFOtake (Mensa, Erdgeschoss) gestellt werden.
Versäumnisgebühr
Versäumen Sie die Frist der Einzahlung zur Rückmeldung bzw. Beurlaubung (Zahlungseingang spätestens am 28. Februar 2025 für das Sommersemester 2025), müssen Sie mit einer Exmatrikulation rechnen. Eine nachträgliche Rückmeldung/Beurlaubung ist nur möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Wird der Grund für eine Verspätung anerkannt, ist eine Versäumnisgebühr in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Erst- und Neu-Immatrikulierte müssen keine Versäumnisgebühr bezahlen.