Studentische Krankenversicherung
Nachweis der studentischen Krankenversicherungspflicht
Jeder Studierende muss krankenversichert sein. Das bedeutete, dass für die Immatrikulation an der Bauhaus-Universität Weimar eine gültige Krankenversicherung nachzuweisen ist. Keine Einschreibung ohne Nachweis des Krankenversicherungsstatus. Seit dem 01.01.2022 gilt an der Bauhaus-Universität Weimar das elektronische Studierenden-Meldeverfahren (SMV) der gesetzlichen Krankenversicherungen. Meldungen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden.
Um Ihren Krankenversicherungsstatus nachzuweisen, gilt
- für Bewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit: Bitten Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse, der Bauhaus-Universität Weimar (unsere Absendenummer H0000493 angeben) eine elektronische Meldung (M10) über Ihren Versicherungsstatus zu übermitteln, dazu kontaktieren Sie bitte Ihre gesetzliche Krankenkasse - je eher desto besser - Spätestens bis zum 30.09. muss die M10 vorliegen.
- Studierende, die ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln: Damit die nächste Rückmeldung reibungslos erfolgen kann, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11). Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0000493 an.
- Privat versicherte Studierende in Deutschland wenden sich bitte an eine "beliebige" gesetzliche Krankenversicherung und lassen Sie sich ggf. von der Versicherungspflicht befreien. Sie können frei wählen, welche gesetzliche Krankenkasse diese Meldung übernehmen soll. Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0000493 an.
Hinweis: Die Befreiung wird für die gesamte Dauer des Studiums und kann nicht widerrufen werden.
- Internationale Studierende: Abhängig von Ihrem Heimatland und davon, ob Sie in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenkasse versichert sind, treffen unterschiedliche Bedingungen für eine Krankenversicherung in Deutschland zu. Sollten Sie eine andere Art der Krankenversicherung besitzen, bei der es sich nicht um eine gesetzliche Krankenversicherung bei einer Krankenkasse in Deutschland handelt, muss diese von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland geprüft werden. Dies trifft auch für alle Krankenversicherungen zu, die Sie in Ihrem Heimatland möglicherweise im Vorfeld abgeschlossen haben. Wenden Sie sich VOR Immatrikulation - je eher desto besser - an eine beliebige deutsche Krankenversicherung und lassen Sie sich umfassend beraten.
Die Krankenkassen melden an die Hochschulen:
- Versicherungsstatus der Studierenden (M10)
- Beginn der Versicherung bei Krankenkassenwechsel (M11)
- Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge, automatische SPERRE für die Rückmeldung an der Bauhaus-Universität Weimar (M12)
- Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge durch den Studierenden, löst automatisch die Rückmeldesperre an der Bauhaus-Universität Weimar (M13)
Die Hochschule meldet an die Krankenkassen:
- Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung an der Bauhaus-Universität Weimar (M20)
- Ablauf des Semesters, indem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/erfolgte (M30)