Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Bauhaus-Universität Weimar nimmt die Aufgaben nach Art. 39 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wahr und berät und unterstützt die Universitätsleitung sowie alle Beschäftigten der Universität hinsichtlich ihrer Pflichten, die sich aus den datenschutzrechtlichen Vorgaben ergeben.
Sie kommuniziert mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit und ist Ansprechpartnerin für betroffene Personen.
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