Am Ende des 19. Jahrhunderts begriffen Philosophen, Künstler und Literaten die Fotografie noch als eine Bedrohung der Kunst. Fotografie konnte Ihrer Meinung nach nicht zu den ‚wahren’ Künsten gehören, denn man sah in der Kamera nicht mehr als einen einfachen Registrierapparat. Diese kritischen Einschätzungen und die generelle Ablehnung des Mediums nahmen einen besonders harschen und durchgreifenden Ton an als der Fotografie auch noch ein gewisser Diebstahl – also ein rechtliches Vergehen – vorgeworfen wurde. Dem Akt des Fotografierens wurde eine latente Aggressivität unterstellt. Entweder schien der Blick der Kamera in eine private Sphäre – eine Seele – einzubrechen, sich an ihr zu bedienen und diese zu verzerren oder ihr wurde nachgesagt, sie würde ein öffentliches Eigentum unrechtmäßig privatisieren. Heute regulieren urheber- und persönlichkeitsrechtliche Gesetze die Filmkunst und die Arbeit mit dokumentarischen Medien. Entstanden ist eine Praxis, in der Künstler und Autoren die Konfrontation mit ‚rechtlich geschütztem Material’ meiden.
Dieses Seminar wird sich durch dokumentarische Filmarbeiten mit Fragen zu Bildrechten, Werken und Ausstellungen im öffentlichen Raum sowie mit Problemen des Schutzes geistigen Eigentums in den Künsten, Medien und der Architektur beschäftigen. Der Kurs beinhaltet eine Einführung in die Grundlagen der Videoproduktion und einen Workshop zu Formen des gesprochenen Kommentars im dokumentarischen Film (Markus Nechleba, Dozent an der DFFB und der HFF München).