Bewerbung zur Eignungsfeststellung
Wenn Sie Interesse an grundlegenden Fragestellungen und am Erwerb von Kenntnissen zur öffentlichen Steuerung der Stadtentwicklung, an der Entwicklung neuer Formate und sinnvoller, wie innovativer Instrumente der Stadt- und Raumplanung haben, dann erfüllen Sie beste Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bachelor- Studium bei uns.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Bachelor-Studiengang Urbanistik ist neben der Allgemeinen Hochschulreife die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung. Die Teilnahme am Eignungsverfahren setzte eine Online-Bewerbung voraus.
So können Sie sich Bewerben:
Vorgehen:
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen ausschließlich digital über das Portal einzureichen sind. Eine Bewerbung per Telefax und E-Mail ist nicht zulässig.
Die Bewerbungsunterlagen werden nach dem „Absenden“ im Online Portal geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird die Einladung zum Eignungsgespräch über das Onlineportal versandt. Je nach Bewerbungseingang, kann die Einladung sehr kurzfristig erfolgen, daher ist eine rechtzeitige Bewerbung zu empfehlen.
Für die Teilnahme am Test und dem Gespräch ist persönliches Erscheinen an der Fakultät Architektur und Urbanistik Voraussetzung.
Bewerbungsbeginn
Das Portal ist ab 02.05.2024 geöffnet.
Bewerbungsschluss
ist der 15. Juli des Jahres
Ausstehende Leistungsnachweise sind kein Hinderungsgrund für die Bewerbung
Eignungsgespräche
Die Eignungsfeststellungsgespräche für den Bachelor Urbanistik finden vom 11.07.2024 bis 19.07.2024, im Institut für Europäische Urbanistik, statt.
Immatrikulation
Die Immatrikulation im Studiengang Urbanistik kann erst erfolgen, wenn die Eignungsfeststellung erfolgreich absolviert wurde. Die Eignungsbescheide werden zeitnah nach dem Eignungsgespräch verschickt.
Die Immatrikulationsfrist endet am 30. September. Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier. Die Eignungsbescheide sind insgesamt für 2 akademische Jahre gültig: für das Studienjahr Ihrer Bewerbung und für das darauf folgende Studienjahr.
Studienbeginn
nur zum jeweiligen Wintersemester.
Nachteilsausgleich
Die Bauhaus-Universität Weimar berücksichtig die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer psychischen oder einer chronischen Erkrankung bereits bei der Bewerbung auf einen Studiengang. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z.B. AD(H)S, Bewegungsbeeinträchtigungen, chronische körperliche Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn), Legasthenie, psychische Erkrankungen oder Seh-, Hör- und Sprechbeeinträchtigungen.
Beeinträchtigte Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren zu beantragen. Ein Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass die Antragstellenden Vorteile gegenüber anderen Studieninteressierten erhalten, sondern er schafft Bedingungen, welche die Nachteile, die für Beeinträchtige bestehen, ausgleichen.
Wenn Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Anträge auf einen Nachteilsausgleich für das Eignungsfeststellungsverfahren sind spätestens zum 22. Juni einzureichen. Ihre Beeinträchtigung ist glaubhaft zu machen, hierzu wird meist ein ärztliches Attest oder in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Attest verlangt. Sie können eine bestimmte Form des Ausgleichs für das Eignungsfeststellungsverfahren vorschlagen. Den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte schriftlich, die Entscheidung dazu wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Webseite der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende der Bauhaus-Universität: www.uni-weimar.de/de/universitaet/studium/beratungsmoeglichkeiten/studieren-mit-beeintraechtigung/ . Fragen zum Nachteilsausgleich beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung oder die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende. Bitte vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch unter studienberatung[at]archit.uni-weimar.de oder student-assistance@uni-weimar.de.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist bis spätestens 22. Juni per Post zu schicken an:
Bauhaus-Universität Weimar
Fakultät Fakultät Architektur und Urbanistik
Institut für Europäische Urbanistik
D-99421 Weimar (Germany)
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