Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit muss ein 10-wöchiges (9-wöchiges ab SO/PO 2021) berufsbezogenes Praktikum in Deutschland absolviert werden. Das Praktikum soll in Institutionen der Gebiets-, Stadt- oder Regionalplanung entweder im öffentlichen Bereich (Gemeinde, Region, Länder- oder Bundesverwaltung) oder in privaten Planungsbüros, Nichtregierungsorganisationen, Planungsabteilungen von Unternehmen oder Forschungsinstitutionen durchgeführt werden. Die Anerkennung des Praktikums oder seiner einzelnen Abschnitte erfolgt durch die Praktikumsbeauftragte. Für die Anerkennung benötigen die Studierenden eine Praktikumsbescheinigung des Arbeitgebers oder Büros, bei dem das Praktikum absolviert wurde. Die Bescheinigung sollte die Dauer, den Umfang und die verschiedenen Aufgabenbereiche des Praktikums enthalten. Für die Anerkennung des Praktikums ist außerdem ein Praktikumsbericht erforderlich. Das Praktikum sollte in der vorlesungsfreien Zeit und bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit durchgeführt werden.
Leitfaden Praktikumsbericht [download]
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