Mobilitätssemester Bachelor Architektur
Für das 3. Studienjahr ist ein obligatorisches Mobilitätssemester (in der Regel das 5. Fachsemester) vorgesehen. Dieses Mobilitätssemester kann entweder einen Studienaufenthalt an einer anderen Universität im In- oder Ausland beinhalten, oder eine berufspraktische Tätigkeit im In- oder Ausland.
Das Mobilitätssemester wird mit einer Dokumentation abgeschlossen. Dieser abschließende Bericht sowie die Vorbereitung der Mobilität werden in einem Umfang von 3 LP bewertet.
Studienleistungen an einer anderen Universität im In- oder Ausland müssen mindestens 21 LP und maximal 27 LP umfassen. Das schließt eine Entwurfsleistung mit mind. 9 LP ein.
Ein Praktikum wird als Studienleistung anerkannt, sofern mindestens 21 LP durch die geleistete Arbeitszeit nachgewiesen werden. 30 Arbeitsstunden entsprechen dabei 1 LP. Maximal 27 LP können als Studienleistung anerkannt werden.
Zur Anerkennung des Praktikums ist eine unterschriebene Bescheinigung des Praktikumsbüros erforderlich, auf welcher die Art der Tätigkeit sowie die geleistete Arbeitszeit vermerkt ist. Das Praktikum kann in folgenden typischen Tätigkeitsfeldern eines Architekten absolviert werden:
Von diesen 8 Tätigkeitsfeldern muss die Arbeit in mindestens 4 Bereichen durch das Praktikumsbüro nachgewiesen werden.
Studierende können selbst einen Praktikumsplatz vorschlagen. Dieser muss mit dem potentiellen Praktikumsgeber (Architekturbüro etc.) besprochen worden sein und im Anschluss daran durch eine/n Professor/-in der Fakultät Architektur und Urbanistik auf dem Formular zur Anmeldung der Mobilität (siehe unten) bestätigt werden. Eine Kontaktliste zu möglichen Praktikumsbüros findet sich auf Moodle unter dem Kurs-/Raumnamen "Praktikumsplätze im Mobilitätssemester Bachelor Architektur”.
Ausgeschriebene Praktikumsstellen sind auch über die Pinnwand oder das Stellenportal des Careers Service zu finden.
Ablauf und Vorbereitung
1.) Vor Antritt des Teilstudiums bzw. Praktikums ist eine Anmeldung der Mobilität im Prüfungsamt einzureichen (per Post, durch Einwurf in den weißen Briefkasten vor dem Dekanat, per E-Mail an pruefungsamt[at]archit.uni-weimar.de). Im Falle eines Praktikums oder eines Teilstudiums an einer Gastuniversität, mit welcher kein Partnerschaftsvertrag existiert (free mover), ist die Bestätigung durch eine/n Professor/in einzuholen. Hierzu ist folgendes Formblatt zu verwenden:
2.) Der Nachweis über die Dauer und den Inhalt des Praktikums erfolgt durch das Praktikumsbüro. Das Praktikum muss unter Anleitung eines bauvorlageberechtigen Architekten / Kammermitglieds (oder Äquivalent entsprechend den Regularien des jeweiligen Landes) erfolgen. Für den Nachweis ist folgendes Formblatt zu verwenden:
Anerkennung des Mobilitätssemesters
Nach Abschluss der Mobilität ist ein Erfahrungsbericht inkl. Kurzdokumentation eines im Praktikum oder im Teilstudium bearbeiteten Projektes zu erstellen.
Zur Anerkennung des Praktikums als Studienleistung ist eine Bestätigung durch den betreuenden Professor einzuholen. Hierfür ist der Erfahrungsbericht sowie die Praktikumsbescheinigung (nach Punkt 2.) vorzulegen. Folgendes Formblatt ist für die Bestätigung durch die Professur zu verwenden:
Nach dem Teilstudium ist die „Bescheinigung Teilstudium“ (siehe unten) derjenigen Professur vorzulegen, von der die Nominierung des/ der Studierenden zum Teilstudium ursprünglich erfolgt ist. Als Anlagen dazu sind der Professur der ausgefüllte Erfahrungsbericht (inklusive Projektdokumentation), das Learning Agreement, das Transcript of Records sowie ggf. weiterer benötigter Nachweise/ Unterlagen mit einzureichen. Die Professur bescheinigt alle im Mobilitätssemester erbrachten Teilleistungen auf dem genannten Formular. Die zusätzliche Unterschrift einer hinsichtlich der Thematik des im Teilstudium belegten Entwurfs geeigneten Entwurfsprofessur ist nur für den Fall einzuholen, dass es sich bei der „Entsende-Professur“ bzw. dem Betreuer/ der Betreuerin für die Partnerhochschule um eine/ einen Lehrende(n) handelt, die/ der den Entwurf nicht einzuschätzen vermag (z.B. eine rein wissenschaftlich, nicht-entwerferisch arbeitende Personen).
Optionen: länger anderswo sein
Über das verbindliche Mobilitätssemester hinaus ist es möglich, ein weiteres Semester für ein Praktikum oder (verlängertes) Teilstudium zu nutzen. Dies ermöglicht es beispielsweise, ein komplettes Jahr im Ausland zu studieren. Für das Semester, das nicht das Mobilitätssemester ist, kann ein Urlaubssemester im Campus.Office beantragt werden (auch online möglich). Zu beachten ist: Für ein Teilstudium im Ausland während eines weiteren, freiwilligen Urlaubssemester können Leistungspunkte (LP) vergeben werden (z.B. Anerkennung eines Entwurfs als 5. Kernmodul), für ein freiwilliges Praktikum aber nicht. Ein Praktikum kann für das Studium nur angerechnet werden, wenn es als Mobilitätssemester absolviert wird.
Die automatische Wiederanmeldung zu Prüfungen im BISON findet auch während eines angemeldeten Urlaubssemesters statt, so dass die Teilnahme an Nach- und Wiederholungsprüfungen möglich ist. Ein Rücktritt von den Prüfungen kann von den Studierenden, wie in regulären Fachsemestern auch, innerhalb der dafür vorgesehen Fristen im BISON selbst vorgenommen werden. Die Fristen sind online einsehbar auf den Internetseiten der Fakultät Architektur und Urbanistik.
Bei freiwilligen Auslandssemestern gibt es keine 3 LP zusätzlich für die Vor- und Nachbereitung der Mobilität. Im Rahmen der Anerkennung werden 1:1-Zuordnungen einzelner Kurse aus dem Ausland zu Kursen (Fächern, Lehrgebieten) im Bachelor-Studiengang Architektur vorgenommen: Angerechnet werden können nur Kurse, die im Studienplan laut Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen sind, die von den Lehrinhalten und vom Umfang her gleichwertig sind und die von der/ dem Studierenden nicht bereits absolviert worden sind.
Ein nachträglicher Tausch von bereits absolvierten Kursen mit Auslandskursen ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die Noten aus dem Ausland besser sind.
Das 5. Kernmodul kann im Ausland belegt werden, die Thesis muss allerdings in Weimar geschrieben werden.
Nach- und Wiederholungsprüfungen während des Mobilitätssemesters
Da das Mobilitätssemester als reguläres Fachsemester zählt, nimmt das BISON automatisch die Wiederanmeldung zu Prüfungen vor, an denen Studierende in Semestern vor dem Mobilitätssemester nicht teilgenommen haben (Krankheit, Rücktritt) oder die sie nicht bestanden haben. Studierende haben also die Möglichkeit, an Nach- und Wiederholungsprüfungen teilzunehmen, die im Mobilitätssemester stattfinden. Dies bietet sich z.B. dann an, wenn ein Auslandssemester oder Praktikum deutlich vor Beginn der Prüfungen in Weimar endet. Falls dies nicht der Fall sein sollte oder Studierende lieber an Nach- oder Wiederholungsprüfungen in einem späteren Semester teilnehmen möchten, so müssen Studierende selbst daran denken, im BISON von den Prüfungen zurückzutreten. Zu beachten sind dabei die dafür vorgesehenen Fristen (online einsehbar auf den Internetseiten der Fakultät Architektur und Urbanistik).
Praktika vor dem Studium, in den Semesterferien oder als Job während der ersten Fachsemester
Haben Sie vor dem Studium bereits ein Praktikum in einem Architekturbüro gemacht, so kann dies nicht als Mobilitätssemester für Ihr Studium anerkannt werden. Das gleiche gilt, wenn Sie während der Semesterferien in einem Büro arbeiten oder auch durchgehend neben Ihrem Studium in einem Büro tätig sind: All diese Varianten - und ähnliche Konstruktionen - können nicht als Mobilitätssemester für Ihr Studium anerkannt werden.
Denn das Mobilitätssemester ist ein eigenständiges, geschlossenes Fachsemester, dessen Lernziele nur erreicht werden können, wenn bereits eine Palette von fachlichen Grundkenntnissen vorhanden ist, die Studierende durch die vorausgehenden Fachsemester erwerben.
Daher wird das Mobilitätssemester - als Praktikum im In- oder Ausland oder als Auslandssemester an einer Partnerhochschule - in der Regel im 5. Fachsemester absolviert. Gelegentlich verschiebt es sich bei einige Studierenden auch in das 6. Fachsemester. In Ausnahmefällen kann es auch schon im 4. Fachsemester absolviert werden.
Zeitlich gesehen muss sich das Mobilitätssemester nicht exakt mit der Vorlesungszeit eines Semester decken, es kann sogar Semestergrenzen überschreiten, solange der Kernphase (Hauptzeit) innerhalb eines Semester liegt. Das heißt, ein Praktikum oder ein Auslandssemester kann z.B. schon im September beginnen oder auch erst Anfang November, und entsprechend bei frühem Beginn schon im Dezember enden oder auch erst Ende März, wenn es später begonnen hat.
Zudem ist zur Qualitätssicherung die Zustimmung einer Entwurfsprofessur unserer Fakultät zu dem von Ihnen gefundenen Praktikumsplatz vor Beginn des Mobilitätssemesters erforderlich (s.o.).
Schließlich sind ganz bestimmte Aufgabenbereiche innerhalb des Praktikums zu erfüllen, soll es als Mobilitätssemester anerkannt werden (s.o.).
Was jedoch möglich ist: Sie können vor Beginn des 5. Fachsemesters bei einer Entwurfsprofessur unserer Fakultät nachfragen, ob Sie die Zustimmung zu einem Praktikumsplatz in einem Büro erhalten können, in dem Sie bisher auch schon tätig sind. Falls Sie diese Zustimmung erhalten und Sie im 5. (oder 6.) Fachsemester in dem Büro weiterarbeiten, kann Ihnen die Tätigkeit in dem Büro als Mobilitätssemester anerkannt werden - immer vorausgesetzt, dass Sie in dem Büro an den oben erwähnten Aufgabenbereichen mitwirken dürfen und die Praktikumsdauer ausreichend für die Anerkennung ist (s.o.).
Kann ein Büro Ihnen nicht anbieten, Sie für die ausreichende Dauer des Mobilitätssemesters zu beschäftigen, so können Sie ausnahmsweise das Praktikum auch in zwei verschiedenen Büros absolvieren. In diesem Fall ist für jedes Büro zuvor die Zustimmung einer Entwurfsprofessur unserer Fakultät einzuholen. Sie können frei wählen, welche Entwurfsprofessur Sie ansprechen. Sie sollten allerdings für beide Büros die Zustimmung der gleichen Professur einholen. Die in beiden Büros geleisteten Arbeitsstunden werden nach Ende beider Praktika zusammengezählt und in Leistungspunkte (LP; Credits) von der Professur umgerechnet. 30 Arbeitsstunden entsprechen dabei 1 LP. Maximal 27 LP können angerechnet werden. Mehr als 40 Arbeitsstunden pro Woche sollen in einem Büro nicht anfallen.
Anzahl der zu belegenden Kurse bzw. der zu erwerbenden Credits (gemäß ECTS)
27 Leistungspunkte (LP; Credits gemäß ECTS) können im Mobilitätssemester des Bachelor Architektur maximal anerkannt werden. Zusätzlich werden noch 3 Punkte für die Vor- und Nachbereitung der Mobilität auf das Studium angerechnet. Das Minimum sind 21 LP/ Credits (gemäß ECTS), die während des Auslandssemesters erbracht werden müssen (plus die 3 Punkte für die Vor- und Nachbereitung). Diese Spanne von 21-27 LP wird unterschiedlichen lokalen Bedingungen und auch Aspekten wie Sprachanforderungen gerecht.
Zu beachten ist allerdings: Werden im Mobilitätssemester weniger als 30 LP (27 + 3 LP) erbracht, ist die Differenz durch zusätzliche Kurse im Wahlpflichtbereich auszugleichen. Eine fehlende Entwurfsleistung muss in Form eines Kernmoduls erbracht werden. “Überschuss” an LP im Wahlpflichtbereich aus den Semestern vor dem Mobilitätssemester kann dabei berücksichtigt werden. Zumeist werden die an 30 LP fehlenden Punkte jedoch nach dem Mobilitätssemester erbracht.
Wenn die Partnerhochschule in ihren Plänen vorsieht, dass Sie statt der maximal benötigten 27 Credits (gemäß ECTS) drei zusätzliche Punkte, also 30 ECTS-Punkte machen müssen, dann gilt dies. Denn wir können unseren Partnerhochschulen keine Vorgaben machen.
In einigen Länder (z.B. Schweden) ist es üblich, dass alle Austausch-Studierenden aus allen Ländern grundsätzlich 30 ECTS belegen müssen - unabhängig davon, wie viele Credits sie für ihre Heimathochschule tatsächlich benötigen. So sind die Spielregeln. Gleiches gilt für die Vorgabe bestimmter Kurse: Schränkt die Partnerhochschule die Kurswahl für Erasmus-/Austausch-Studierende ein oder ist das Belegen bestimmter Kurse vorgeschrieben, so kann dies die Bauhaus-Universität Weimar nicht beeinflussen. Ansonsten sind Sie seitens Ihrer Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor Architektur sehr frei, was die Kurswahl während des Mobilitätssemesters anbetrifft, solange die Kurse im Wesentlichen aus dem Bereich der Architektur stammen und darunter ein Entwurf ist, für den Sie mindestens 9 Credits (gemäß ECTS) erhalten (dazu und zu Sprachkursen mehr weiter unten).
Auch eine Beschränkung auf die Wahl von Kursen aus ganz bestimmten Studienjahren oder Semestern besteht nicht, es sei denn, die Partnerhochschule verlangt dies. Nicht zu empfehlen ist allerdings, Kurse aus dem ersten Studienjahr der Austauschhochschule zu belegen. Auch können keine Kurse aus Master-Studiengängen für das Mobilitätssemester im Bachelor Architektur angerechnet werden, auch dann nicht, wenn die Austauschhochschule Bachelor-Studierenden die Teilnahme an solchen Kursen erlaubt.
Maßgabe bei Nichtbestehen von Kursen
Wenn Sie nicht alle Kurse bestehen, die Sie während des Mobilitätssemester an Ihrer Partnerhochschule belegen, so gilt: Nicht bestandene Kurs tauchen in Ihrer Leistungsübersicht an der Bauhaus-Universität Weimar nicht auf, sondern nur die Gesamtzahl der bestandenen Credits. Noten werden nicht übertragen und entsprechend auch nicht umgerechnet. Die anzurechnenden Kurse müssen nur bestanden sein.
Ferner gilt: Wenn Sie Kurse während des Auslandssemesters nicht bestehen sollten, so können Sie die fehlenden Leistungspunkte in Ihrem Studiengang an der Bauhaus-Universität “nachholen”, und zwar durch das Belegen von Kursen aus dem Wahlpflichtbereich. Sollten Sie den Entwurf im Ausland nicht bestehen, so müssten Sie einen Entwurf (Kernmodul) in Weimar belegen.
Hinweise zur Kurswahl, zum Belegen von Sprachkursen und zum Ausfüllen der Lernvereinbarung (Learning Agreement)
Grundsätzlich nützt die Lernvereinbarung, um vor Beginn eines Auslandssemester die Anrechenbarkeit von im Ausland besuchten Kursen für den Studiengang zu klären, in dem Sie an Ihrer Heimathochschule eingeschrieben sind.
Für das Ausfüllen der Lernvereinbarung hier noch einige wichtige Hinweise:
Als Kontaktperson im Formular (oder in einem Portal für Online Learning Agreements) tragen Sie bitte die für Ihren Studiengang zuständige Ansprechperson für Auslandsaufenthalte an der Fakultät Architektur und Urbanistik ein. Für den Bachelor Architektur ist dies der International Counsellor der Fakultät.
Zu Tabelle A der Lernvereinbarung: Hier tragen Sie die Kurse ein, die Sie während Ihres Auslandssemester an der Partnerhochschule gern belegen möchten. Zu Beginn des Auslandssemesters können Sie dann den “During the Mobility”-Teil der Lernvereinbarung nutzen, falls es zu Abweichungen vom ursprünglichen Studienplan gemäß Tabelle A kommen sollte. Sie sollten die Auswahl von Kursen an der Partnerhochschule auf 21 bis 27 Credits beschränken, wobei es wichtig ist, dass Sie einen Entwurf mit mindestens 9 Credits (nach ECTS) belegen. Auch das Belegen von Kursen (z.B. Seminaren, Vorlesungen), die inhaltlich oder methodisch zum Entwurfsthema passen, ist ratsam, wenn dies möglich ist. Wichtig ist dies insbesondere dann, wenn es an der Partnerhochschule nur Entwürfe mit weniger als 9 Credits gibt. Dann können die inhaltlich oder methodisch zum Entwurfsprojekt passenden Lehrveranstaltungen die Zahl der Entwurfs-Credits auffüllen. Sollten an der Partnerhochschule nur Entwürfe angeboten werden, die über zwei Semester gehen (Jahresprojekte), dann fragen Sie bitte dort nach, ob Sie nach einem Semester für Ihre Teilnahme am Kurs einen Teil des Credits erhalten können.
Hat die Partnerhochschule zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie das Learning Agreement ausfüllen sollen (bzw. wollen), noch kein aktuelles Lehrangebot für das Semester Ihres geplanten Aufenthalts veröffentlicht, so können Sie in der Lernvereinbarung in Tabelle A auch Kurse eintragen, die an der Partnerhochschule im letzten oder vorletzten Semester angeboten worden sind. Meistens finden Sie Verzeichnisse der Lehrangebote frühere Semester auf den Internetseiten der Hochschulen. Später können Sie dann den “During the Mobility”-Teil der Lernvereinbarung dafür nutzen, die tatsächlich von Ihnen an der Partnerhochschule belegten Kurse einzutragen.
Zu Tabelle B der Lernvereinbarung: Kurse an der Bauhaus-Universität: Im Bachelor Architektur reicht es, wenn Sie in die Tabelle "mobility window" eintragen, da Sie während des Mobilitätssemesters keine bestimmten Kurse der BUW durch bestimmte Kurse im Ausland ersetzen (allerdings unter der Bedingung, dass ein Entwurf mit mindestens 9 ECTS unter den im Ausland belegten Kursen ist). Bei Credits schreiben Sie 21-27. In eine weitere Zeile der Tabelle schreiben Sie “report (to be completed upon return to Weimar)” und in die gleiche Zeile bei Credits die Zahl 3, da Sie drei weitere Leistungspunkte für den Erfahrungsbericht erhalten, den Sie nach Rückkehr aus dem Austauschsemester schreiben. Bei der Gesamtzahl der Credits unten in der Tabelle schreiben Sie 24-30.
Ein Hinweis zu Sprachkursen:
Im Mobilitätssemester kann ein Sprachkurs mit bis zu 3 Leistungspunkten (LP) in die 21-27 LP einfließen, die Sie während des Auslandssemesters erwerben sollen. Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass an der Partnerhochschule für den Kurs ECTS-Credits vergeben worden sind, die auf dem transcript of records (= Kurs-/Notenbescheinigung der Partnerhochschule) oder auf einen separaten Zertifikat bescheinigt worden sind.
Beispiele: Vergibt die Partnerhochschule 2 ECTS-Credits für einen Sprachkurs, so können auch 2 LP für das Mobilitätssemester angerechnet werden. Vergibt die Partnerhochschule allerdings 4 oder mehr ECTS-Credits für Sprachkurse, so können dennoch maximal 3 LP für das Mobilitätssemester angerechnet werden. Der Sprachkurs soll darüber hinaus in der von allen Parteien unterzeichneten Lernvereinbarung aufgeführt sein.
Die Anrechnung eines Sprachkurses mit bis zu 3 LP ist auch dann möglich, wenn in Weimar oder während eines weiteren Auslandssemesters bereits Sprachkurse belegt worden sind.
Ein Hinweis zum Format von Learning Agreements:
Learning Agreements (Lernvereinbarungen) werden zwischen Ihnen, der Partnerhochschule und der Bauhaus-Universität Weimar teils in Form von PDFs (oder ähnlichen Dateitypen) ausgetauscht. Dies geschieht häufig per E-Mail, teils auch durch das Hochladen von PDFs auf bestimmte Portale von Partnerhochschulen. Neu ist im Erasmus-Raum die wachsende Nutzung von Portalen, über die sogenannte OLAs (Online Learning Agreements) ausgetauscht werden. Siehe dazu den Link Learning Agreement / Lernvereinbarung.
Unter dem genannten Link finden Sie auch eine PDF-Vorlage für ein Learning Agreement, falls Sie diese benötigen.
Das Mobilitätssemester ist ein Fachsemester
Da es sich bei dem Mobilitätssemester im Bachelor Architektur um einen verbindlichen Bestandteil Ihres Studiums handelt, können Sie für den Zeitraum kein Urlaubssemester beantragen. Es ist ein "normales" Fachsemester - und Sie müssen selbstverständlich immatrikuliert bleiben. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie das Mobilitätssemester in Form eines Praktikums im In- oder Ausland absolvieren oder es in Form eines Austauschsemester an einer anderen Hochschule realisieren. Denken Sie während des Mobilitätssemesters auch an die fristgerechte Rückmeldung zum Semester, das auf Ihr Mobilitätssemester folgt.
Was eine mögliche Erstattung des ÖPNV-Anteils Ihres Semesterbeitrags für den Zeitraum Ihres Mobilitätssemesters anbetrifft, so erkundigen Sie sich bitte online im Campus.Office unter: www.uni-weimar.de/de/universitaet/service/informationen-fuer-studierende/
Präsentationen der Info-Veranstaltung
Weitere Informationen erhalten Sie beim International Counsellor der Fakultät: counsellor[at]archit.uni-weimar.de
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