Zweck der Lernvereinbarung (Learning Agreement)
Grundsätzlich nützt die Lernvereinbarung, um vor Beginn eines Auslandssemester die Anrechenbarkeit von im Ausland besuchten Kursen für den Studiengang zu klären, in dem Sie an Ihrer Heimathochschule eingeschrieben sind.
Verbindlichkeit der Lernvereinbarung
Alle Studierenden, die für ihren Aufenthalt an einer Partnerhochschule eine Erasmus-Förderung erhalten, müssen ein Learning Agreement ausfüllen. Der Abschnitt “Before the mobility” ist dabei standardmäßig vor Beginn des Auslandsaufenthalts zu erstellen und muss von allen drei beteiligten Parteien unterschrieben werden:
- von dem/ der Studierenden selbst,
- von der für den jeweiligen Studiengang zuständigen Ansprechperson an der Fakultät Architektur und Urbanistik der Bauhaus-Universität Weimar und
- von der Ansprechperson an der Gastuniversität (Den Namen erfahren nominierte Studierende von der Gasthochschule im Rahmen der Einschreibung).
Studierende, die keine Erasmus-Förderung erhalten, wie dies zumeist bei Auslandsaufenthalten an Partnerhochschulen außerhalb der EU der Fall ist, müssen nicht unbedingt eine Lernvereinbarung erstellen. Dennoch wird allen Studierenden, die eine Anrechnung von während des Auslandssemesters besuchten Kursen auf ihr Studium an der Bauhaus-Universität Weimar anstreben, empfohlen, eine Lernvereinbarung zu abzuschließen.
Format der Lernvereinbarung
Innerhalb der EU bzw. des Erasmus-geförderten Raums findet schrittweise eine Umstellung auf Online Learning Agreements (OLAs) statt. Die Bauhaus-Universität Weimar besitzt bereits jetzt die technischen und administrativen Voraussetzungen dafür, dass Studierenden OLAs erstellen können, sofern die Partnerhochschule bzw. der Fachbereich, an dem Sie Ihr Auslandssemester machen werden, ebenfalls die notwendigen Voraussetzungen dazu geschaffen hat.
Werden Sie im Zuge Ihrer Einschreibung an der Austauschhochschule bzw. der Bewilligung Ihrer Erasmus-Förderung aufgefordert, ein OLA auszufüllen (manchmal auch als DLA - Digital Learning Agreement bezeichnet), so nutzen Sie bitte folgenden Leitfaden zum Verständnis:
Leitfaden Online Learning Agreement (deutsch)
Manual Online Learning Agreement (english)
Hinweis: Es kann sein, dass Sie von Ihrer Austauschhochschule einen ähnlichen Leitfaden bereit gestellt bekommen. Diesen können Sie dann selbstverständlich nutzen.
ACHTUNG: Manche Hochschulen in der EU verwenden eigene Plattformen oder Portale, über die im Zuge der Einschreibung für Ihr Austauschsemester Learning Agreements abgeschlossen werden. Für diese Online-Varianten ist der obige Leitfaden nur sehr begrenzt nützlich (lediglich in der Hinsicht, als dass Grundsätzliches zu Learning Agreements darin erläutert wird). In diesen Fällen werden Sie Hinweise zum Ausfüllen innerhalb dieser Portale oder über anderen Kommunikationskanäle (E-Mails, Internetseiten, Links etc.) der Gasthochschule erhalten.
Anstelle von Online-Varianten arbeiten einige Hochschulen im Erasmus-Raum derzeit noch mit Learning Agreements, die in Form von PDFs vorliegen. Diese Dokumente werden nach dem Ausfüllen per E-Mail oder durch das Hochladen auf Internetportale ausgetauscht. Nachfolgend finden Sie eine PDF-Vorlage, die am Computer ausgefüllt werden kann:
Auch hier kann es sein, dass die Partnerhochschule Ihnen eigene PDF-Vorlagen für Learning Agreements zur Verfügung stellt. Enthalten diese vergleichbare Informationen, wie sie der obigen Vorlage entnommen werden können, so können Sie auch diese Vorlagen zur Erstellung einer Lernvereinbarung nutzen.
Verwenden Sie bei Auslandssemestern an Partnerhochschulen innerhalb der EU bzw. innerhalb des Erasmus-geförderten Raums PDF-Vorlagen bitte nur dann, wenn die Partnerhochschule noch keine OLAs ermöglicht! Sie werden das Dokument ansonsten erneut als OLA erstellen müssen.
Lernvereinbarungen: Wie läuft es wo?
Nach derzeitigem Stand werden sich außerhalb der Europäischen Union nur wenige Länder am Portal der EU für OLAs beteiligen. Auch innerhalb der EU erfolgt die Umstellung auf OLAs schrittweise. Daher wird die “technische” Art und Weise der Erstellung von Lernvereinbarungen weiterhin davon abhängen, an welche Partnerhochschule und in welches Land Sie für Ihr Auslandssemester gehen. Wie es wo läuft, kann Ihnen nur die jeweilige Austauschhochschule mitteilen - zumal die Verfahrensweisen sich überall von Zeit zu Zeit ändern.
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