Akkreditierung/ Re-Akkreditierung
Im Zuge der Bologna-Reform wurde der ehemalige Diplom-Studiengang Architektur auf das mehrstufige Bachelor- und Mastersystem umgestellt. Dabei mussten verschiedene Rahmenbedingungen erfüllt werden.
Per regelmäßig durchzuführenden Akkreditierungsverfahren werden die Studierfähigkeit, die Vergabe der Leistungspunkte, die zu erreichenden Kompetenzen, Modul- und Leistungskataloge sowie Qualitätsmanagement (Evaluation, kontinuierliche Studienreform) zur Überprüfung vorgelegt und im besten Fall ohne Auflagen bestätigt.
Diese obligatorische Akkreditierung hat die Fakultät Architektur und Urbanistik bereits 2006, 2011 und 2018 erfolgreich bestanden.
Notifizierung
Es handelt sich hierbei um ein europäisches Berufsanerkennungsverfahren für den an der Fakultät Architektur und Urbanistik angebotenen konsekutiven Studiengang Architektur (B.Sc. + M.Sc.).
Nach Einstellung des Diplom-Studiengangs müssen alle Hochschulen im Geltungsbereich der Europäischen Union die Anerkennung ihrer neuen Masterabschlüsse bei der Europäischen Kommission beantragen. Die Berufsanerkennungsrichtlinien (BARL) 2005/36/EG und 2013/55/EU regeln sehr detailliert, welche Bedingungen zu erfüllen sind.
Die Masterabschlüsse im Fach Architektur der Bauhaus-Universität Weimar wurden Ende April 2016 erfolgreich notifiziert.
Vorteil für Sie: Sie dürfen sich mit Ihrem zu erreichenden Masterabschluss der Bauhaus-Universität Weimar im Fach Architektur europaweit als Architekt/in niederlassen, ohne eine aufwendige Einzelfallprüfung durchführen zu lassen.
Die erteilte Notifizierung erfordert von uns als Hochschule nun die detaillierte Überprüfung externer Hochschulabschlüsse im Fach Architektur im Rahmen des Bewerbungs-/ Eingangsprüfungsverfahren anhand der in den BARL vorgeschriebenen Fachkompetenzen.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass Sie uns gemeinsam mit den üblichen Bewerbungsunterlagen ein Transcript of Records sowie den Modulkatalog in der jeweils für Sie geltenden Prüfungsordnung zusenden.
Auf dieser Basis erfolgt im Vergleich zum B.Sc. Architektur der Bauhaus-Universität Weimar die Prüfung der vorliegenden Fachkompetenzen. Im Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie neben der möglichen fachlichen Eignung auch eine Information, welche fachliche Auflagen bis zur Zulassung zur Abschlussarbeit zu erfüllen sind.
Die BARL 2005/36/EG und 2013/55/EU geben 11 inhaltich/ fachliche Schwerpunkte vor, die durch das Architekturstudium nachzuweisen sind. Diese 11 Punkte wurden zur besseren Übersicht auf 7 Bereiche reduziert:
Mögliche fachliche Auflagen werden Ihnen bereits im Rahmen des Eignungsbescheides schriftlich mitgeteilt. In einem persönlichen Gespräch (empfohlen) werden Ihnen diese Auflagen erläutert. Die Erfüllung dieser Auflagen muss bis zur Zulassung zur Abschlussarbeit nachgewiesen werden. Sie müssen diese nicht aus dem Bachelorstudiengang nachholen, sondern haben die Möglichkeit aus dem regulären Angebot des Masterstudiengangs zu wählen.
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