Großgeräteantrag zur Erweiterung der Schlierenverfahren bewilligt
Der Großgeräteantrag für die „Erweiterung der Schlierenverfahren zur genaueren Messung infektiöser Atemluft und darin enthaltener Aerosole“ wurde von der Thüringer Aufbaubank im Auftrag des Freistaates Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft bewilligt.
An der Professur Bauphysik wurden in den letzten Jahren zwei verschiedene bildgebende Schlierenverfahren, nämlich das optische Schlierenverfahren mit dem Schlierenspiegel sowie das Background-Oriented Schlieren (BOS) Verfahren aufgebaut und weiterentwickelt, um neuartige Forschungsvorhaben in dem weitläufigen Gebiet der Raumluftströmungen voranzutreiben.
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie wurde vordergründig die Ausbreitung ausgestoßener, potenziell infektiöser Atemluft sowie die Wirksamkeit verschiedener Masken untersucht in mehreren Anwendungsbereichen untersucht. Zu diesen zählten das Singen und Spielen von Blasinstrumenten oder die sportliche Betätigung auf einem Ergometer. Darüber hinaus wurden die Schlierenverfahren genutzt, um das Mikroklima des menschlichen Körpers zu analysieren sowie innovative personalisierte Heiz-, Kühl- und Lüftungssysteme zu bewerten.
Um den Umfang der Anwendungsbereiche der Schlierenverfahren zu erweitern sowie die Qualität und Quantität der Ergebnisse weiterhin zu steigern, ist die Erweiterung um ein Messsystem, bestehend aus mehreren Bausteinen, erforderlich: eine Hochgeschwindigkeitskamera für das optische Schlierenverfahren, eine Kamerareihe für das tomographische BOS, ein aerodynamisches Partikelmessgerät (APS) und Aerosolgenerator, ein künstliches Lungensystem für das bereits vorhandene thermische Manikin, eine akustische Kamera sowie eine Thermografiekamera.
Die bewilligte Fördersumme beträgt 339.554,83 Euro. Davon ist ein Zuschuss von 305.599,35 EUR ist durch die Thüringer Aufbaubank im Auftrag des Freistaates Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft bewilligt (entspricht eine Förderquote von 90%). Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Programm 2021-2027 Thüringen) sowie aus Landesmitteln nach der Richtlinie zur Förderung und Forschung (FTI-Thüringen FORSCHUNG). Die restlichen 10% (33.955,48 EUR) werden durch öffentliche Eigenmittel finanziert.