Abrechnung über das Haushalts- oder Projektkonto.
Die Kosten bei der Nutzung der Drucker/Plotter beschränken sich auf die Verbrauchsmaterialien.
Die Abrechnung der Plotkosten der Mitarbeiter erfolgt ein bis zweimal jährlich über die Haushaltskostenstellen.
Von den Mitarbeitern anderer Fakultäten / Bereiche und bei Abrechnung über Projektkostenstellen ist ein Umbuchungsbeleg zu unterschreiben. Die Umbuchung erfolgt zeitnah.
Für den Tintenstrahlplotter gilt im Wesentlichen die Preisliste des SCC mit geringen Abweichungen:
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