Voraussetzungen

Formale Voraussetzungen Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife oder gleichwertig anerkannte Vorbildung
Zusätzliche Voraussetzungen für ausländische Studierende Deutschkenntnisse entsprechend des DSH-2 oder TestDaF (mind. 4 TDN4) oder äquivalente Zertifikate
Zulassungsverfahren Einschreibeverfahren, Zulassung nur zum Wintersemester
Bewerbung Bis einschließlich 30. September des laufenden Jahres

Wenn Sie Interesse an Bauwesen, Betriebswirtschaft und Management haben, ein gutes Verständnis für Technik mitbringen und die Hochschulzugangsberechtigung besitzen, erfüllen Sie prinzipiell alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium bei uns. Es gibt keine Zulassungsbeschränkungen. Allerdings sollten solide Vorkenntnisse in den Naturwissenschaften vorhanden sein.

Für die Zulassung zum Studium berechtigen:

  • die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife
  • das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung,
  • der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder zum staatlich geprüften Betriebswirt.

Zulassungsvoraussetzung für das Studium ist ein 12-wöchiges Praktikum, welches nicht Bestandteil des Studiums ist. Der evtl. noch fehlende Nachweis des Praktikums zu Studienbeginn, wird in die Zulassung zum Studium als Auflage aufgenommen. Der Nachweis des Praktikums ist spätestens zur Beantragung der Zulassung zur Bachelorarbeit (i.d.R. im 6. FS) vorzulegen. Empfohlen, aber nicht zwingend notwendig ist, mindestens 4 Wochen dieses Praktikums vor Studienbeginn absolviert zu haben, die restlichen Wochen können studienbegleitend erbracht werden. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt.

Voraussetzung für die Zulassung internationaler Studierender zum Studium ist der Nachweis von Sprachkenntnissen in der Sprache Deutsch auf der Kompetenzstufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) durch

a) Nachweis der Muttersprachlichkeit (Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung oder eines 1. berufsqualifizierenden Abschlusses in einem deutschsprachigen Land) oder

b) Nachweis anhand eines der folgenden Zertifikate

  • DSH-2 oder TestDaF (mind. 4 x TDN 4)
  • oder eines gleichwertigen Nachweises.