Medienrecht

Ziel und Inhalt

Für eine erfolgreiche Tätigkeit im Medienbereich ist die Kenntnis der einschlägigen rechtlichen Vorschriften unabdingbar. Damit ist aber kein juristisches Detailwissen gemeint (hierfür gibt es schließlich spezialisierte Juristen), sondern Grundlagenwissen, um Probleme zu erkennen und Fallstricke zu umgehen. Die Veranstaltung soll einen Überblick über die für den Medienbereich wichtigsten Rechtsgebiete mit ihren rechtlichen Grundlagen verschaffen.

Nach einer kurzen Einführung in das Rechtssystem werden im ersten Teil zunächst die für das Medienrecht einschlägigen Grundrechte (Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, etc.) und die wichtigsten zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen dargestellt. Im zweiten Teil beschäftigt sich die Veranstaltung mit dem Rundfunkrecht, um sich sodann im dritten Teil Fragen des Jugendmedienschutzes zu widmen. Nach einem kurzen Abstecher ins Presserecht werden im fünften Teil ausführlich die Rechtsfragen des Internet, wie Haftung für Internetseiten, das Recht an der Internet-Domain, die digitale Signatur sowie der Vertragsschluss per Internet behandelt.

Der sechste Teil der Vorlesung befasst sich mit dem Recht des geistigen Eigentums; hier werden die Grundzüge des Urheberrechts, des Patentrechts (insbes. im Hinblick auf Softwareentwicklung) behandelt.

Abgeschlossen wird die Veranstaltung mit einer Klausur.

This lecture is addressed to students who intend a professional practice in the media world in the future and therefore need a basic understanding in media law. The lecture will cover the the following topics: the legal framework, the legal protection of personality and privacy, broadcast and press law, legal protection for children and minor persons, multimedia law, and the author´s rights.

Lehrverantwortlicher

Dr. jur. Harald Vinke

Termin und Ort

Blockveranstaltungen im WS 2017/18:

  • 21.10.17, 09:15-16:45 h, HS B, Marienstr. 13 C
  • 13.01.18, 09:15-16:45 h, HS A, Marienstr. 13 C
  • 27.01.18, 09:15-16:45 h, HS A, Marienstr. 13 C

Prüfung

Die Klausur wird am Fr., 16. Februar 2018, von 11:00-13:00 h im HS D geschrieben, Dauer 90 Minuten. Interessenten schreiben sich in das Prüfungssystem online ein, Termin beachten.

Klausurmaterial:

Einzig zugelassenes Material: Gesetzessammlung (Klausurmaterial).

Bitte ausdrucken und mitbringen.

Weitere Hilfsmittel sind bei der Klausur nicht erlaubt.

Farbige Markierungen im Gesetzestext sind gestattet,

Texteinträge sind nicht gestattet.

Die Skripte u. a. Literatur, Computer, Telefone, elektronische Speicher etc. dürfen in der Klausur nicht verwendet werden.

Klausurmaterial

Diese Gesetzestexte sind für die Klausur Medienrecht I zugelassen.

Bitte ausdrucken und mitbringen.

Weitere Hilfsmittel sind bei der Klausur nicht erlaubt.

Farbige Markierungen im Gesetzestext sind gestattet,

Texteinträge sind nicht gestattet.

Klausur

Mo., 16.02.18, 13:00 h, HS D (nur Medieninformatik!)

Literaturhinweise

Fechner, Frank: Medienrecht. Lehrbuch. Xi 4072/1 LBS

Fechner, Frank: Medienrecht. Vorschriften. Xi 4072/22

Hoeren, Thomas: Materialien Medienrecht