Ab sofort um „Thüringer Gründerprämie“ bewerben!
Die neue „Thüringer Gründerprämie“ startet: Ab sofort können sich potentielle Existenzgründer aus Thüringen mit ihrer Unternehmensidee um die Förderung bewerben. Die Prämie umfasst einen monatlichen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro während einer einjährigen Vorgründungsphase. Bewerbungsfrist für die erste Förderrunde ist der 29. Mai 2015. Die Förderung startet – nach Verabschiedung des Landeshaushalts – dann voraussichtlich zu Beginn der zweiten Jahreshäfte. Vorgeschaltet ist eine Erstberatung durch das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx).
Mit dem neuen Förderinstrument werde die letzte Förderlücke im Existenzgründungsbereich in Thüringen geschlossen, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. „Wir bieten in Thüringen von der Unternehmensidee über Coaching, Beratung und die Bereitstellung von Risikokapital bis zu den ersten Schritten als selbständiger Unternehmer ein geschlossenes, abgestimmtes Fördersystem für Existenzgründer an“, sagte der Minister: „Damit ist Thüringen in Sachen Existenzgründungen Vorreiter und Vorbild in Deutschland.“
Die Gründerprämie ermöglicht es Menschen, die aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung heraus ein Unternehmen gründen wollen, sich über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten ausschließlich der Gründungsvorbereitung zu widmen. In diesem Zeitraum erhalten sie einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt – bei Beschäftigten mit Hochschulabschluss liegt diese Prämie bei 3.000 Euro, bei allen anderen bei 2.000 Euro. Dadurch soll Gründungsinteressierten die nötige Zeit eingeräumt werden, um losgelöst von beruflichen Verpflichtungen ihr Unternehmen auf den Weg zu bringen.
Gerade Beschäftigte in Unternehmen und Hochschulen hätten oft vielversprechende und innovative Gründungsideen und könnten bei deren Umsetzung zumeist auch mit der Unterstützung ihres Arbeitgebers rechnen, sagte Tiefensee – „viele scheuen aber den Schritt aus dem geregelten Angestelltendasein in eine Selbständigkeit“. „Der Großteil der wirtschaftlich erfolgreichen Gründungen in Deutschland – rund 80 Prozent – erfolgt aus einem Angestelltenverhältnis heraus“, sagte der Minister. Anders als für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder dem wissenschaftlichen Umfeld heraus gebe es für eine vernünftige Vorbereitung solcher Start-ups aber bisher kaum finanzielle Unterstützung. „Mit der Gründungsprämie wollen wir ein Angebot machen, damit die Unsicherheiten der ersten Zeit abgemildert werden und der Gründer sich vollständig auf sein Vorhaben konzentrieren kann.“ Damit werde zugleich ein zentrales Versprechen der neuen Regierung in Rekordzeit eingelöst.
Das Wirtschaftsministerium geht davon aus, dass bis zu 30 Prämien pro Jahr vergeben werden können. Wesentliche Bedingung: Die geförderten Vorhaben müssen sich durch einen hohen Innovationsgrad auszeichnen – d.h. es muss um neue Produkte oder Dienstleistungen, um effizientere Prozesse oder eine neue Marktzugangsstrategie gehen. Das zu gründende Unternehmen soll sich zudem durch eine hohe wirtschaftliche Bedeutung auszeichnen. Es muss also absehbar sein, dass das neue Unternehmen ein hohes Wachstum bei Umsatz und Beschäftigung erreichen kann.
„Neben der finanziellen Absicherung profitieren die geförderten Gründungsinteressierten von der Begleitung und Beratung durch das Thüringer Zentrum für Existenzgründung und Unternehmertum. Mit der Prämie bekommen sie die Möglichkeit, sich mit ihrer ganzen Kraft auf das eigene Vorhaben zu konzentrieren“, so Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der IHK Erfurt.
„Alle diejenigen, die bisher in ihrer Freizeit die Gründung des eigenen Unternehmens vorbereitet haben, sind nun aufgerufen, sich zu bewerben“, sagte ThEx-Leiter Dirk Wegler. Interessierte erhalten alle Informationen zur Bewerbung unter www.thex.de oder der Telefonnummer 0800-thexde. Im Anschluss kann ein Antrag bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) eingereicht werden – Informationen dazu unter www.gfaw-thueringen.de.
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