Sie haben eine Zusage für Ihr Auslandsstudium erhalten? Herzlichen Glückwunsch! In den nachfolgenden FAQ haben wir die wichtigsten Informationen rund um ein Auslandssemester für Sie zusammengefasst.
Im Downloadcenter des International Office finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente für die Durchführung Ihres Auslandsstudiums. Vor dem Auslandsaufenthalt ist es notwendig, ein sogenanntes „Learning Agreement“ abzuschließen.
Das Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen Ihnen, Ihrer Fakultät an der Bauhaus-Universität Weimar und der gastgebenden Fakultät bzw. Universität. Darin wird vereinbart, welche anrechenbaren Studienleistungen Sie in welchem Umfang im Ausland erbringen wollen. Die Gastuniversität erklärt damit, dass Ihr Studienplan (mit oder ohne Veränderungen) realisierbar ist.
Bitte füllen Sie das Learning Agreement aus, bevor Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen und nutzen Sie dafür die online Vorlage des Erasmus+-Programms.
Den Leitfaden der Bauhaus-Universität Weimar zum Ausfüllen des Online Learning Agreements (OLA) finden Sie hier.
Leider sind noch nicht alle europäischen Hochschulen so weit, Learning Agreements online über die OLA-Plattform zu bearbeiten. Sollten Sie nach der Anmeldung auf der OLA-Plattform Ihre Gastuniversität nicht finden, so muss das Learning Agreement auf anderem Wege erstellt werden: entweder nutzen Sie die Vorlage der Gastuniversität oder wir schicken Ihnen eine pdf-Vorlage der Bauhaus-Universität Weimar zu. Bitte wenden Sie sich hierfür an annette.reese[at]uni-weimar.de
Wenn Sie an einer Partnerhochschule außerhalb Europas einen Studienaufenthalt planen, schicken wir Ihnen gern eine pdf-Vorlage des Learning Agreements zu. Bitten wenden Sie sich an: annette.reese[at]uni-weimar.de
Informieren Sie sich auf den Webseiten Ihrer Gastuniversität über das Lehrangebot des Austauschsemesters. Sollten Sie dort noch keine Informationen für das kommende akademische Jahr finden, orientieren Sie sich bitte an den Lehrveranstaltungen des laufenden Studienjahrs.
Die Lehrveranstaltungen sollten thematisch so ausgewählt werden, dass sie nach der Rückkehr als im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkannt werden können. Hierbei berät Sie Ihre Fachstudienberatung und unterstützt Sie bei der Auswahl der Kurse. Eine aktuelle Übersicht der Fachstudienberatungen an der Fakultät Medien finden Sie hier.
Ihre Fachstudienberatung unterschreibt das OLA. Bitte geben Sie die E-Mailadresse an, die in der Übersicht aufgeführt wird (zum Teil wird von der Fachstudienberatung eine Funktionsemailadresse genutzt). Denn sobald Sie auf der OLA-Plattform Ihren Account angelegt und das OLA ausgefüllt haben, erhält die Fachstudienberatung sowie die Ansprechperson der Gastuniversität einen Link zur Unterschrift.
Bei der Abfrage zur „Sending responsible person“ tragen Sie bitte Ihre Fachstudienberatung mit der E-Mailadresse ein, die in der aktuellen Übersicht aufgeführt ist.
Der Eintrag zur „Sending Administrative Contact Person“ ist nicht verpflichtend. Sie können hier aber gern Annette Reese als International Counsellor der Fakultät Medien mit ihren Kontaktdaten eintragen.
Zunächst einmal: Es kommt häufig vor, dass sich während des Aufenthaltes noch Änderungen bei der Kurswahl ergeben.
Alle Änderungen müssen im Online Learning Agreement vermerkt werden. Bitte informieren Sie umgehend Ihre Fachstudienberatung und stimmen die Änderungen entsprechend ab. Im Anschluss loggen Sie sich bitte erneut auf der OLA-Plattform (https://learning-agreement.eu/) ein. Rufen Sie hier den Bereich „Changes to Online Learning Agreement“ auf und tragen die Änderungen entsprechend ein. Sobald Sie das OLA ausgefüllt haben, erhält die Fachstudienberatung sowie die Ansprechperson der Gastuniversität erneut einen Link zur Unterschrift.
Das Transcript of Records (ToR) dokumentiert Ihre Studienleistungen an der Gastuniversität durch eine Auflistung der absolvierten Kurse mit den erworbenen ECTS-Leistungspunkten und den erzielten lokalen Noten.
Sie erhalten das ToR von der Gastuniversität. Eventuell wird es Ihnen nicht automatisch ausgestellt. Daher erkundigen Sie sich am besten vor Ihrer Abreise bei Ihrer Ansprechperson vor Ort.
Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie das Transcript of Records (ToR) der Gastuniversität bei Ihrer Fachstudienberatung ein. Auf Basis der beiden Dokumente ToR und OLA erhalten Sie ein Anerkennungsschreiben der im Ausland erbrachten Studienleistungen, das folgende Punkte enthält:
1. die genaue Bezeichnung der an der Gastuniversität absolvierten Kurse, der dort erlangten ECTS-Leistungspunkte und lokalen Noten
2. das gewünschte Äquivalent der anzuerkennenden Kurse und die hierfür vergebenen Leistungspunkte der Bauhaus-Universität Weimar. Die Umrechnung der an der Gastuniversität erlangten Noten sowie die Weiterleitung an das Prüfungsamt erfolgt durch den International Counsellor (Annette Reese) der Fakultät Medien.
Mit dem Eintrag Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen in die Notendatenbank der Bauhaus-Universität Weimar ist das Anerkennungsverfahren abgeschlossen.
Den Leitfaden der Fakultät Medien für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie hier.
Wenn Sie ein Praktikum im Ausland planen, können Sie auch dafür unter bestimmten Umständen eine Erasmus+-Förderung erhalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Kollegin im International Office unter: andrea.weber@uni-weimar.de
Changes from color to monochrome mode
contrast not active
Changes the background color from white to black
Darkmode not active
Elements in focus are visually enhanced by an black underlay, while the font is whitened
Feedback not active
Halts animations on the page
Animations active