Absolventen der Bauhaus-Universität Weimar im Master Architektur können sich ab sofort europaweit niederlassen. Die Fakultät Architektur und Urbanistik hat das so genannte europäische Notifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen.
Es handelt sich dabei um ein Berufsanerkennungsverfahren für berufsständisch geschützte Berufe – wie beispielsweise Architekten, Ärzte, Apotheker –, das alle Hochschulen, die ein Studium für diese Berufsgruppen anbieten, bei der Europäischen Kommission beantragen müssen.
Absolventinnen und Absolventen können sich nun europaweit in einem vereinfachten Verfahren niederlassen, sofern sie die Eintragungsvoraussetzungen der zuständigen Landesarchitektenkammern erfüllen. Für Bewerberinnen und Bewerber im Masterstudiengang Architektur, die ihren Bachelorabschluss nicht in Weimar gemacht haben, bedeutet das, dass sie neben den bisher üblichen Unterlagen wie Bewerbungsformular, Lebenslauf und Portfolio künftig auch einen Modulkatalog des voran gegangenen Hochschulstudiums und ein Transcript of Records einreichen müssen.
Auf dieser Grundlage werden die vorhandenen Fachkompetenzen mit den entsprechend der Richtlinie zur Berufsanerkennung erforderlichen Kompetenzen abgeglichen. Sollten nicht alle nötigen abgedeckt sein, erhalten Bewerberinnen und Bewerber genaue Informationen, welche Fachkompetenzen ggf. während des zu beginnenden Masterstudiums noch nachzuweisen sind. Weitere Informationen
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