Die bestehenden Regelungen zum Homeoffice (Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung des Arbeitsortes) können weiterhin angewendet werden. Für die Erweiterung bzw. zeitliche Ausdehnung im Sinne des betrieblichen Infektionsschutzes hat das Präsidium mit dem Personalrat einen gleitenden Übergang für die Regelungen zum Homeoffice von vier Wochen abgestimmt. Die Übergangsfrist endet mit Ablauf des 10. März 2023.
Zudem gilt für die Arbeit im Homeoffice weiterhin:
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