Derzeit laufen an den Thüringer Hochschulen und Universitäten intensive Vorbereitungen auf das Wintersemester 2021/2022. Sie wollen eine Vorlesungszeit ermöglichen, in der wieder überwiegend Präsenzlehre stattfinden kann und die Studierenden mit ihren Lehrenden vor Ort persönlich zusammenkommen können.
Damit die Lehrveranstaltungen und Prüfungen für alle sicher und ohne Ansteckungsrisiken gestaltet werden können, gilt auch für die Universitäten und Hochschulen seit dem 24. August 2021 die 3G-Regel. Demnach dürfen nur geimpfte, genesene und getestete Personen (»3G«) an diesen Veranstaltungen teilnehmen (siehe Thüringer Verordnung, gültig bis 21. September 2021).
Das Präsidium der Bauhaus-Universität Weimar befasst sich gemeinsam mit den vier Fakultäten und dem Krisenstab aktuell damit, wie diese Regelung konkret umgesetzt werden kann. Um die 3G-Regel zu überprüfen, werden voraussichtlich stichprobenartige Kontrollen erfolgen. Gleichzeitig wird weiterhin allen Studierenden und Beschäftigten dringend eine Impfung gegen COVID-19 empfohlen.
Der Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Wolfgang Tiefensee unterstreicht ebenfalls die Bemühungen um das Wintersemester 2021/2022 in seiner Medieninformation, die es am Donnerstag, 26. August 2021, dazu veröffentlicht hat:
Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 26. August 2021
Wintersemester 2021/2022 an Thüringer Hochschulen wieder vorrangig mit Präsenzlehre
Zutritt zu Lehrveranstaltungen für Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G-Regel) / Abstimmungen zu konkreten Umsetzungsfragen laufen / Zusätzliche Impfangebote für Studierende
Die Hochschulen werden ihre Lehrveranstaltungen im kommenden Wintersemester wieder überwiegend als Präsenzveranstaltungen anbieten. »Darüber besteht Einigkeit zwischen allen Hochschulen und dem Wissenschaftsministerium«, sagte Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute in Erfurt. In Abhängigkeit von der Pandemieentwicklung im Herbst werde dieses Vorgehen allerdings auch weiterhin durch digitale Veranstaltungen flankiert. So werde es insbesondere für Großveranstaltungen wie Vorlesungen mit mehreren Hundert Teilnehmern vorläufig auch weiterhin digitale Angebote geben müssen, so der Minister. Die Entscheidung, wann eine Lehrveranstaltung digital und wann analog angeboten werde, liege dabei grundsätzlich bei den Hochschulen. Dennoch sei klar: »In Thüringen halten wir ein viertes digitales Semester für die Studierenden nicht für zumutbar. Daher streben wir gemeinsam einen möglichst hohen Anteil an Präsenzlehre an.«
Die Grundlage für das geplante Vorgehen habe das Land mit der neuen Corona-Verordnung geschaffen. Demnach sind Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Eignungstests oder Auswahlverfahren an den Hochschulen wieder in vollem Umfang in Präsenzform zulässig. Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss dabei nicht mehr zwingend eingehalten werden (sondern nur, soweit zumutbar). Den Gesundheitsschutz stellen die Hochschulen durch hochschulspezifische Infektionsschutzkonzepte sicher.
Der Zugang zu Präsenzveranstaltungen und -prüfungen ist künftig vom Vorliegen einer Impfung, eines Tests oder einer Genesung abhängig (d.h. es gilt die 3G-Regel). Über die Frage, wie dies in der Praxis umgesetzt und kontrolliert wird, laufen derzeit noch die Abstimmungen zwischen Hochschulen und dem Land. Denkbar sind dabei Stichprobenkontrollen, digitale Registrierungen oder auch die Ausstellung eines hochschulspezifischen Nachweises über das Vorliegen der Teilnahmeberechtigung in Papierform, der dann auf Verlangen vorzuweisen ist. Angesichts der Tatsache, dass die Vorlesungen erst ab Oktober beginnen, ist noch ausreichend Zeit für die Klärung solcher praktischen Regelungsfragen.
Wie in anderen Bereichen werden den Beschäftigten an den Hochschulen nach wie vor zwei Testangebote pro Woche gemacht, sagte Tiefensee weiter. Zudem hat das Land inzwischen mehrfach Sonderimpfangebote für Studierende und Auszubildende organisiert; für Anfang Oktober ist ein weiteres Impfangebot an allen Hochschulstandorten vorgesehen. »Mein Appell gerade an die Studierenden lautet, von diesen Impfangeboten nun auch Gebrauch zu machen, soweit sie noch nicht geimpft sind«, sagte der Wissenschaftsminister. »Je höher die Impfquote bei den Studierenden und Lehrenden ist, um so mehr Vielfalt bei den Studienangeboten. Diskurs und Begegnung auf dem Hochschulcampus wird wieder möglich werden«, so Minister Tiefensee weiter. Vorrangige Adressaten des Impfangebots sind Studienanfänger und ausländische Studierende, von denen viele erst im September kurz vor dem Start des neuen Semesters an die Hochschulstandorte kommen werden.
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