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Arbeitsschutzunterweisungen müssen in Deutschland mindestens einmal jährlich stattfinden. Diese Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung der Mitarbeiter ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verankert.
Wichtige Regelungen dazu finden sich in:
Die Verantwortung für die Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen liegt beim Arbeitgeber. Er hat die gesetzliche Pflicht, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter regelmäßig und umfassend über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz informiert werden.
Diese Pflicht wird an die Führungskräfte und Vorgesetzte übertragen (DGUV - Vorschrift 1 §13). An der Bauhaus-Universität Weimar ist dies in der MdU 12/2017 geregelt.
Die Arbeitsschutzunterweisung muss alle wesentlichen Informationen und Anweisungen enthalten, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Inhalte hängen vom jeweiligen Arbeitsplatz ab. Folgende Punkte muss die Unterweisung mindestens umfassen:
Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz:
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln:
Arbeitsabläufe und Sicherheitseinrichtungen:
Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen:
Gesundheitsfördernde Maßnahmen:
Meldepflichten und Verhalten bei Unfällen:
Aktualisierungen und Änderungen:
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