Steuerpflichtige können die Homeoffice-Pauschale geltend machen, wenn sie zu Hause arbeiten. Die Pauschale wurde ab 2023 erhöht, verbessert und entfristet: Homeoffice-Pauschale wird verbessert | Bundesregierung
Es wird empfohlen, sich eine Bestätigung vom Arbeitgeber ausstellen zu lassen, sobald Sie nach der Abgabe der Steuererklärung zum Nachweis des angeordneten Homeoffice aufgefordert werden. Regelmäßig haben Sie einen Monat Zeit, den Nachweis beim Finanzamt vorzulegen. Bitte wenden Sie sich dafür rechtzeitig an Ihre*n Vorgesetzte*n. Eine Kopie des erstellten Nachweises ist dem Dezernat Personal zur Aufnahme in die Personalakte zuzusenden. Bitte verwenden Sie dieses Musterschreiben für den Nachweis.
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