Studying with a Disability
Legal Framework for Individuals with Disabilities
Compensation for Disadvantages During Exams
If the Examination Regulations do not provide examination modifications, students are responsible for contacting the examination committee, the examiner, and other responsible offices in good time to discuss compensating for disadvantage.
In such cases, students should contact the Representative for the Needs of Students with Chronic Illnesses and Disabilities in good time, for advise and support in asserting claims for compensation for disadvantages.
Legal Framework
Thuringian Higher Education Act
§ 5 Responsibilities of the Universities
(5) The universities shall contribute to the social support of students; they shall take into account the special needs of students with disabilities, in particular by compensating for disadvantages in study and examination matters (...).
The universities shall appoint a Representative for the Needs of Students with Disabilities to represent the interests of students with disabilities.
§ 49 Examination Regulations
(3) Examination Regulations must (...) include provisions for compensating for disadvantage in cases of students with disabilities or chronic illnesses.
Interacting With One Another (German)
Allgemeine Grundsätze
Für das Helfen
Behinderte sind Menschen wie Sie und ich und möchten auch so behandelt werden, deshalb sollten Sie Ihnen gegenüber immer natürlich bleiben. Alle Umgangsformen und Höflichkeitsbezeugungen wie unter Nichtbehinderten sind gültig. Ein auffälliges Anstarren der Person ist genauso falsch wie ein betretenes Wegsehen. Sprechen Sie immer mit dem Behinderten selbst und nicht mit seinem eventuellen Begleiter. Fragen Sie, ob Hilfe erwünscht ist und respektieren Sie auch eine ablehnende Antwort. Denken Sie immer daran, daß nicht nur bauliche Barrieren , sondern vor allem Gedankenlosigkeit und Intoleranz den Weg des Behinderten hemmen könnten.
Für das Sich-helfen-lassen
Nichtbehinderte Menschen haben meist Probleme beim Ansprechen Behinderter, deshalb sollten Sie auch den ersten Schritt wagen, gegen eine freundliche Begrüßung oder eine Frage hat selten jemand etwas. Versuchen Sie dem Helfer so genau wie möglich zu beschreiben, in welcher Art und Weise er helfen kann, denn oft fehlt das nötige Hintergrundwissen. Möchten Sie eine angebotene Hilfe nicht in Anspruch nehmen, so machen Sie ihm auch dies verständlich.
Tipps zum Umgang mit stotternden Menschen von der Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V.
Tipps zum Umgang mit Sehgeschädigten
Die folgenden Tipps entnahm ich der Broschüre "Siehste ?!? - Eine Brücke zu sehbehinderten und blinden Menschen" vom Deutschen Blindenverband e.V.
- So normal wie möglich miteinander umgehen ist immer richtig.
- Unterstützung erwarten sie nur dort, wo es gilt, das fehlende Sehvermögen auszugleichen.
- Sprechen Sie also - und das gilt nicht nur für Ärzte - nicht die Begleitperson an, wenn Sie einem Blinden oder Sehbehinderten etwas sagen möchten.
- Ebenso wichtig ist es, ihn darauf hinzuweisen, wenn man die Unterhaltung unterbricht und sich einem anderen Gesprächspartner zuwendet oder den Raum kurz verlässt.
- Ganz selbstverständlich sollte es auch sein, Blinde nicht zu belauschen und in ihrer Gegenwart keine heimlichen Blicke oder Gesten mit anderen auszutauschen.
- Viele Passanten wollen besonders rücksichtsvoll sein und bleiben mucksmäuschenstill auf dem Gehweg stehen, wenn ihnen ein Blinder begegnet, um ihn nicht zu stören. Würden Sie stattdessen mit normalem Schritt weitergehen oder gar den Blinden ansprechen, dann könnte dieser schon ausweichen, bevor er mit dem Stock das Bein des Passanten berührt.
- Wenn ein Blinder oder hochgradig Sehbehinderter die Straße überqueren will, ist er über ein Hilfsangebot besonders dankbar. Einige möchten allerdings ganz selbständig gehen und werden deshalb Hilfe ablehnen.
- Beim Gehen ziehen Blinde es vor, den Arm ihrer Begleitperson unterzufassen, sie wollen also nicht gezogen oder geschoben werden. Es ist auch wichtig zu wissen, ob es hinauf oder hinab geht.
- Niemals darf man einen blinden Passanten, ohne ihn anzusprechen , einfach am Arm packen und über die Straße mitnehmen oder ihn in ein Verkehrsmittel bugsieren. Schließlich kann man ja nicht wissen, wo derjenige hin will.
- Türen sollten nach Möglichkeit geschlossen sein. So besteht keine Gefahr dagegen zu stoßen. Außerdem findet der Nichtsehende die Klinke leichter.
- Will man einem Blinden einen Sitzplatz anbieten, dann führt man ihn am besten bis an den Stuhl oder Sessel heran, legt seine Hand auf die Lehne oder Sitzfläche und teilt ihm dadurch mit, wie die Sitzgelegenheit platziert ist.
- Beim Essen legt man die Speisen am besten vor und teilt zugleich mit, um was es sich im einzelnen handelt. Sofern der Blinde nicht vorzieht, dies selbst zu tun, kann Fleisch vorgeschnitten werden. Die Anordnung der Speisen auf dem Teller kann man sehr gut dadurch erklären, dass man sich den Teller als Ziffernblatt einer Uhr vorstellt (Das Fleisch liegt zwischen 4 und 7). Die Getränke gießt die Begleitperson ein. Glas oder Tee stellt man dicht neben den Teller des Blinden und weist darauf hin.
- Beim Rauchen sollte man dem Blinden einen eigenen Aschenbecher
anbieten. Beim Einkaufen sollte der Begleiter informiert sein, was im einzelnen eingekauft werden soll. - Wo ist da? Und wo ist dort? Dem Blinden oder Sehbehinderten ist nur geholfen, wenn er genaue Auskünfte erhält. Eine Bushaltestelle "da drüben" wird er nur schwer finden. Sie sollten ihm deshalb genau beschreiben, wie er am besten zu der Haltestelle gelangt.
Ratschläge für den Umgang mit Schwerhörigen und Ertaubten
Aus der Broschüre "Der DSB ist für Sie da! Aufgaben, Organisation, Perspektiven" vom Deutschen Schwerhörigenbund e.V.
- Sehen Sie den Schwerhörigen beim Sprechen stets an, damit er von den Lippen ablesen kann.
- Sprechen Sie einen Schwerhörigen nie von hinten an oder mit der Hand vor dem Mund.
- Sprechen Sie ruhig, langsam und deutlich in normalem Tonfall.
- Schreien Sie nicht, das verzerrt den Ton und kann besonders bei Hörgeräteträgern schmerzhaft sein.
- Fragen Sie, wenn Sie Zweifel haben, in geeigneter Form, ob der Schwerhörige Sie versteht und ggf., wie er Sie verstehen kann.
- Schreiben Sie zur Not etwas auf, das ist besonders bei Terminen, Zahlen oder Adressen wichtig.
- Bleiben Sie bitte geduldig, wenn etwas nicht verstanden wurde.
- Sorgen Sie für gute Lichtverhältnisse, lassen Sie den Schwerhörigen möglichst mit dem Rücken zum Licht sitzen, damit er besser ablesen kann.
- Sorgen Sie bei einer Unterhaltung in Gesellschaft dafür, dass der Schwerhörige etwas mitbekommt, machen Sie ihn (auch durch Wiederholungen von Zeit zu Zeit) mit dem jeweiligen Thema vertraut.
- Lachen Sie den Schwerhörigen oder Ertaubten nicht aus, wenn er etwas nicht verstanden hat oder eine falsche Antwort gegeben hat. Wiederholen Sie bitte Ihre Frage und sagen Sie ggf. auch, warum die Antwort falsch war.
- Vermeiden Sie bei einem Gespräch unnötigen Lärm, stellen Sie Radio, Plattenspieler oder Fernseher ab, wenn Sie mit einem Schwerhörigen sprechen.
Nicht immer bekennen sich Schwerhörige oder Ertaubte zu ihrer Behinderung. Wenn Sie wissen, dass Sie mit einem Hörgeschädigten zusammen sind, versuchen Sie bitte, die o.g. Ratschläge zu befolgen. Wenn Sie es nicht wissen oder nur den Eindruck haben, dass jemand schlecht oder gar nichts hört, versuchen Sie dies in höflicher Form herauszufinden, damit Sie sich auf die Person einstellen können. In Hotels z.B. ist es besonders wichtig zu wissen, ob ein Gast hörgeschädigt ist, damit er in Notfällen (Brand z.B.) direkt benachrichtigt werden kann. Schwerhörige und Ertaubte sind Menschen wie Du und ich, nur dass sie eben schlecht oder nicht hören können. Jeden von uns kann dieses Schicksal morgen treffen, durch Unfall, Hörsturz oder Infektion. Der Umgang mit Hörgeschädigten sollte deshalb etwas ganz Normales sein. Alles, was Sie dazu brauchen, sind das nötige Bewusstsein dem Hörgeschädigten gegenüber und manchmal etwas Geduld.
Members of the Working Group
Bauhaus-Universität Weimar
Dipl.-Kulturwissenschaftlerin (Medien) Michaela Peisker
Officer for Studying with Disability
Geschwister-Scholl-Str. 15, Room 007
Phone: +49 (0) 36 43/58 23 49
Fax: +49 (0) 36 43/58 23 60
E-mail: renate.krause@uni-weimar.de
Christian Eckert
Student Advisor
Geschwister-Scholl-Straße 15, Room 005
Phone: +49 (0) 36 43/58 23 58
Fax: +49 (0) 36 43/58 23 60
E-mail: christian.eckert@uni-weimar.de
Dipl.-Ing. Torsten Kleinpeter-Reinke
Building Affairs
Coudraystraße 7, Room 010
Phone: +49 (0) 36 43/58 22 78
Fax: +49 (0) 36 43/58 22 52
E-mail: torsten.kleinpeter-reinke@uni-weimar.de
Studentenwerk Thüringen
Siegfried Kinzel
Department Director for Student Housing
Jena, Philosophenweg 22
Phone: +49 (0) 36 41/93 06 61
E-mail: wj@stw-thueringen.de