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== Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung) == | == Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung) == | ||
Das Atelier kann von Studierenden für die Bearbeitung von Semesteraufgaben und anderen Projekten, die im Zusammenhang mit der Lehre und Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar stehen, von Studierenden genutzt werden. Die Priorisierung für eine Nutzungsgenehmigung richtet sich nach folgender Ordnung: | Das Atelier kann von Studierenden für die Bearbeitung von Semesteraufgaben und anderen Projekten, die im Zusammenhang mit der Lehre und Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar stehen, von Studierenden genutzt werden. Die Priorisierung für eine Nutzungsgenehmigung richtet sich nach folgender Ordnung: | ||
# Studierende, die eine Abschlussarbeit anfertigen | |||
# Studierenden, die in aktuellen Lehrveranstaltungen der Professur eingeschrieben sind (Studiengangsangehörigkeit ist egal) | |||
# Studierende der Medienkunst/Mediengestaltung | |||
# sonstige Studierende. | |||
Die Nutzungsberechtigung kann für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich.
Zugang erfolgt über die nach Absprache für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltete Thoska-Karte. In Ausnahmefällen kann ein Schlüssel geliehen werden. In letzterem Fall darf die Tür nicht abgeschlossen werden. Beim Verlassen des Raums bitte darauf achten, dass die Tür ins Schloss fällt. Mit der Freischaltung der Thoska-Karte erkennen die NutzerInnen diese Atelierordnung an bzw. müssen diese unterschreiben.
Eine Weitergabe der Thoska-Karte oder des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet und führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis. | |||
== Arbeitsplätze == | == Arbeitsplätze == |