12,297
edits
(Created page with "Hier der betreffende Absatz aus der Studienordnung: ==''§ 3 - Zulassungsvoraussetzungen''== ''(1) Neben einer bestandenen Eignungsprüfung gemäß Eignungsprüfungsordnung f...") |
No edit summary |
||
Line 8: | Line 8: | ||
''(4) Absolventen/Absolventinnen nicht-gestalterischer Studiengänge können für den konsekutiven Masterstudiengang zugelassen werden, wenn sie einerseits die Eignungsprüfung bestehen, [...] und andererseits ihr bisheriges Studium eine sinnvolle Verbindung zum angestrebten Abschluss nachvollziehen lässt.'' | ''(4) Absolventen/Absolventinnen nicht-gestalterischer Studiengänge können für den konsekutiven Masterstudiengang zugelassen werden, wenn sie einerseits die Eignungsprüfung bestehen, [...] und andererseits ihr bisheriges Studium eine sinnvolle Verbindung zum angestrebten Abschluss nachvollziehen lässt.'' | ||
Es ist hier anzuraten an der Aufnahmeprüfung teilzunehmen und eine möglichst konkrete Vorstellung zu entwickeln warum die Studienfachkombination eine "sinnvolle Verbindung" darstellt. Dies gilt insbesondere | Es ist hier anzuraten an der Aufnahmeprüfung teilzunehmen und eine möglichst konkrete Vorstellung zu entwickeln warum die Studienfachkombination eine "sinnvolle Verbindung" darstellt. Dies gilt insbesondere in Bezug auf das Vorhaben zur Masterarbeit. |