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Revision as of 12:59, 2 November 2010
Allgemeines (Nutzungsverhältnis, Zugangsberechtigung) Das Atelier kann von Studierenden für die Bearbeitung von Semesteraufgaben und anderen Projekten, die im Zusammenhang mit der Lehre und Forschung an der Bauhaus-Universität Weimar stehen, von Studierenden genutzt werden. Die Priorisierung für eine Nutzungsgenehmigung richtet sich nach folgender Ordnung: 1) Studierende, die eine Abschlussarbeit anfertigen, 2) Studierenden, die in aktuellen Lehrveranstaltungen der Professur (inkl. Projekt X) eingeschrieben sind (Studiengangsangehörigkeit ist egal), 3) Studierende der Medienkunst/Mediengestaltung, 4) sonstige Studierende. Die Nutzungsberechtigung kann für einen Zeitraum von max. einem Semester gewährt werden, eine Verlängerung ist möglich. Zugang erfolgt über die nach Absprache für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltete Thoska-Karte. In Ausnahmefällen kann ein Schlüssel geliehen werden. In letzterem Fall darf die Tür nicht abgeschlossen werden. Beim Verlassen des Raums bitte darauf achten, dass die Tür ins Schloss fällt. Mit der Freischaltung der Thoska-Karte erkennen die NutzerInnen diese Atelierordnung an bzw. müssen diese unterschreiben. Eine Weitergabe der Thoska-Karte oder des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet und führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.
Arbeitsplätze Persönliche Arbeitstische können nach Absprache bei Bedarf auch für längere Zeiträume fest zugeordnet werden. Sie lassen sich mit wenigen Handgriffen von Sitz- zu Stehtischen wandeln, indem die Kisten der Böcke repositioniert werden. Die Böcke bieten Platz für persönliche Materialien, der Inhalt der Bock-Kisten ist für andere NutzerInnen tabu. Wichtig: Die Linoleumoberfläche ist schön anzufassen, aber auch empfindlich: Das Schneiden, Kleben, Malen und der Umgang mit allen anderen säure- oder laugehaltigen Substanzen ohne schützende Unterlage zerstört die Oberfläche und ist darum nicht gestattet.
Essen und Trinken
Essen und Trinken ist im Atelier selbstverständlich gestattet. Verderbliche Lebensmittelreste müssen aber nach der Mahlzeit mitgenommen und außerhalb des Ateliers entsorgt werden. Pfandflaschen können unter dem Waschbecken gesammelt werden; der Pfand kann von jeder/-m NutzerIn eingelöst werden.
Wichtig: Die Personalküche und das darin befindliche Inventar darf von Studierenden nicht benutzt werden.
Fenster und Heizung
Im Interesse eines umweltverträglichen Verhaltens bitten wir die Fenster beim Verlassen des Raums alle zu schließen und die Heizung herunter zu regeln.
Internet Netzzugang via VPN (Client-Software, Benutzername und Passwort erforderlich) steht via WLAN (SSID: WLAN-BUW) und VPN-Buchsen zur Verfügung. Netzwerkkabel finden sich im Stahlregal.
Konferenztisch Der Konferenztisch kann während einer Ateliersitzung einvernehmlich mit allen anderen Anwesenden genutzt werden, muss aber anschließend geräumt und Verunreinigungen beseitigt werden.
Kursplenen Während der Kursplenen (siehe Wochenkalender an der Tür) ist die individuelle Benutzung des Ateliers nicht möglich.
Materialien Verbrauchsmaterialien, die sich im • Stahlregal (Halbzeuge, Klebstoffe und Klebebänder, Farben, Folien, Textilien), • Großen Planschrank™ (Papiere, KAPA, Graupappe, MDF und Spanplatten) und • in den Schränken links und rechts der Tafel (Textilien, Styropor / Schaumstoff, Holz) befinden, dürfen frei genutzt werden. Bei größerem Bedarf ist bitte selbst für Nachschub zu sorgen. Auf der Bedarfsliste kann die Beschaffung von fehlenden Materialien beantragt werden. Wichtig: Aus dem Archiv im oberen Teil des Planschranks bitte nichts entnehmen! Materialreste sowie Überbleibsel von Modellen, Skizzen, etc., müssen nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses, spätestens aber zum Semesterende entfernt werden. Andernfalls werden Sie ohne weitere Rücksprache weggeworfen oder dem öffentlichen Inventar hinzugefügt. Das gleiche gilt für alle Gegenstände, die sich zu Plenumsbeginn auf dem Konferenztisch befinden.
Pinnwand Die Pinnwand kann von Gruppen und Einzelpersonen genutzt werden, sofern sie nicht durch Lehrveranstaltungen bespielt wird (Hinweise an der Pinnwand beachten).
Reinigung Zum Ende jeder Ateliersitzung ist der Raum von entstandem Chaos und Schmutz zu befreien. Getrennte Mülleimer existieren für Restmüll und Papier. Größere Abfallmenge müssen in Müllsäcken verpackt im Erdgeschoss neben der Vitrine des Universitätsverlags abgestellt werden.
Spinde Die Spinde sind zu freien Verwendung durch die AteliernutzerInnen gedacht. Sie können mit einem mitgebrachten Vorhängeschloss gesichert werden. Die Aufbewahrung von verderblichen Lebensmitteln in den Spinden ist untersagt. Die Spinde müssen nach Ende des Nutzungsverhältnisses, spätestens jedoch zum Semesterende geräumt werden.
Werkzeuge Die vorhandenen Werkzeuge können frei genutzt werden und sind nach jedem Gebrauch, spätestens am Ende der „Schicht“ wieder in den dafür vorgesehenen Ablagen zu verstauen. Als Nebeneffekt verhindert das Aufräumen das Herumstöbern auf fremdem Arbeitsplätzen. Das Entfernen von Werkzeugen aus dem Raum ohne Leihvertrag führt sofort zum Entzug der Nutzungserlaubnis.
Technik Technische Geräte und Werkzeuge, die eines Leihvertrags benötigen, können für die Benutzung im Atelier ausgeliehen werden. Für eine vollständige und regelmäßig aktualisierte Liste siehe: http://web.uni-weimar.de/medien/wiki/MODEN:Equipment
Verboten ist die Benutzung von Sprühkklebern und -farben, und jeder anderen Art von gesundheitsgefährdenden Aerosolen und offenes Feuer. Giftige bzw. gesundheitsgefährdende Substanzen (z.B. Lacke, Beitze, Petroleum, Waschbenzin, Aceton, u.a.) dürfen u.U. nach Rücksprache und einer Sicherheitseinweisung verwendet werden.
Haftungsausschluss Die Professur Moden & öffentliche Erscheinungsbilder und die Bauhaus-Universität Weimar übernehmen keine Haftung für Privateigentum im Atelier. Die Nutzer haften für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden an Mobiliar und Einrichtungsgegenständen. Für entliehene Geräte/Ausstattungsgegstände aus dem Bestand der Bauhaus-Universität haften die Entleiher. Kontakt für Fragen, Anregungen und Kritik: Felix Sattler M5, Raum 207 felix.sattler@uni-weimar.de Tel. +49 (0) 3643 58-3805
Notfallrufnummern:
Polizei: 110
Notarzt/Feuerwehr: 112