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# Das Schneiden, Kleben, Malen und der Umgang mit allen anderen säure- oder laugehaltigen Substanzen ohne schützende Unterlage zerstört die Oberfläche der Arbeitsfläche und ist deshalb nicht gestattet. | # Das Schneiden, Kleben, Malen und der Umgang mit allen anderen säure- oder laugehaltigen Substanzen ohne schützende Unterlage zerstört die Oberfläche der Arbeitsfläche und ist deshalb nicht gestattet. | ||
# Verboten ist die Benutzung von Sprühkklebern und -farben, und jeder anderen Art von gesundheitsgefährdenden Aerosolen und offenes Feuer.
Giftige bzw. gesundheitsgefährdende Substanzen (z.B. Lacke, Beitze, Petroleum, Waschbenzin, Aceton, u.a.) dürfen u.U. nach Rücksprache und einer Sicherheitseinweisung verwendet werden. | # Verboten ist die Benutzung von Sprühkklebern und -farben, und jeder anderen Art von gesundheitsgefährdenden Aerosolen und offenes Feuer.
Giftige bzw. gesundheitsgefährdende Substanzen (z.B. Lacke, Beitze, Petroleum, Waschbenzin, Aceton, u.a.) dürfen u.U. nach Rücksprache und einer Sicherheitseinweisung verwendet werden. | ||
# Essen und Trinken ist im Atelier gestattet. Verderbliche Lebensmittelreste müssen aber nach der Mahlzeit mitgenommen und außerhalb des Ateliers entsorgt werden. | # Essen und Trinken ist im Atelier gestattet. Verderbliche Lebensmittelreste müssen aber nach der Mahlzeit mitgenommen und außerhalb des Ateliers entsorgt werden. | ||
# Werden Beschädigungen festgestellt oder kommt es zu einem Unfall, so ist das Sekretariat M5 und ein Mitarbeiter oder Professor unverzüglich über den Sachverhalt zu informieren. Studenten haften für alle fehlende Gegenstände, sowie für aus dem Missbrauch des Ateliers und die entstehende Schäden. | # Werden Beschädigungen festgestellt oder kommt es zu einem Unfall, so ist das Sekretariat M5 und ein Mitarbeiter oder Professor unverzüglich über den Sachverhalt zu informieren. Studenten haften für alle fehlende Gegenstände, sowie für aus dem Missbrauch des Ateliers und die entstehende Schäden. | ||
== §6 Haftung == | == §6 Haftung == |